743/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschliessungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Lugar

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Ausdehnung des Arzneimittel-Bewilligungs-Service auf Privatrezepte für Medikamente, die unter das Suchtgiftgesetz bzw. die Psychotropenverordnung fallen

 

Der Medikamentenbezug über das Internet, der Kauf illegal importierter Medikamente oder der Bezug von gefälschten Medikamenten - die Möglichkeiten zum missbräuchlichen Erwerb sind bekannt und im Zeitalter der Globalisierung nicht unter Kontrolle zu bringen. Umso größer ist die Verantwortung der Republik Österreich gegenüber ihren Staatsbürgern, zumindest im eigenen Abgabebereich lückenlose Kontrollsysteme zu etablieren.  

 

Ungeachtet der gesetzlichen Straf- und Anzeigepflichten für Ärzte und Apotheker sowie der lückenlos anmutender Vorschriften, dass Arzneimittel, die psychotrope Stoffe enthalten, nur nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft verschrieben, abgegeben oder angewendet werden dürfen, ist es Personen in Österreich zu einfach  möglich, sich Privatrezepte für Arzneimittel, die psychotrope Stoffe enthalten, zu beschaffen.  Vielmehr noch, Informationen zu einfachen Beschaffungswegen werden unter anderem am Wiener Karlsplatz als „Handelsware“ verkauft. Die so erworbenen Arzneimittel können dann sowohl dem eigenen Gebrauch als auch dem Weiterverkauf dienen. Auch Großeltern die in ihrer Verzweiflung vor einem Abgleiten in die Suchtgiftkriminalität ihrer Enkel bereit sind, unter Vortäuschung starker Schlaflosigkeit, Schlafmittel mit psychotropen Substanzen für diese zu beziehen, sind nicht wenige.

 

Im Zusammenhang mit dem Roll-Out der e-Card wurden niedergelassene Ärzte mit bestehenden Kassenverträgen mit dem Arzneimittel-Bewilligungs-System - kurz ABS - ausgestattet. Mit dem ABS können Ärzte Heilmittel, die chefarztpflichtig sind, auf elektronischem Wege vom chef- und kontrollärztlichen Dienst bewilligen lassen. Damit sind eine lückenlose Erfassung und Rückverfolgbarkeit des einreichenden Arztes und des zugehörigen Patienten zur Abgabe des chefarztpflichtigen Medikamentes sichergestellt.

 

Unter der Prämisse, dass von Seiten der Republik Österreich alles getan werden muss, um die Möglichkeit der Beschaffung von Arzneimitteln die psychotrope Stoffe enthalten über unredlich erworbene Privatrezepte zu verhindern, sind die in Österreich vorhandenen EDV-gestützten Informationssysteme zu verwenden und Privatärzte für diese Gruppe von Arzneimitteln, zur Datenerfassung, in das Arzneimittel-Bewilligungs-System einzubinden.  

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, im Bereich aller mit der Rezeptabrechnung befassten Sozialversicherungsträger umgehend sicherzustellen, dass eine zentrale Stelle mit der Datenerfassung über das Arzneimittel-Bewilligungs-System für Privatrezepte von Arzneimitteln, die psychotrope Stoffe enthalten,  betraut wird.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, am 1. Sept. 2009