750/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.09.2009
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Entschliessungsantrag

 

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Gabriela  Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schaffung einer Telefonvermittlungszentrale für gehörlose, hör- und sprechbehinderte sowie taubblinde Menschen

 

Die oben genannten Bevölkerungsgruppen können ein  Sprechtelefon nicht benutzen und sind daher in ihrer Kommunikation benachteiligt. Sie können z.B. in Notfällen nicht direkt mit der Polizei, der Feuerwehr oder der Rettung über die bekannten Notrufnummern in Kontakt treten.  Auch eine Gleichstellung am  Arbeitsmarkt ist durch die fehlende Kommunikationsmöglichkeit nicht gegeben.

 

Die Einrichtung einer Telefonvermittlungszentrale (Telefon Relay Center), wie sie in anderen Ländern wie der Schweiz oder den USA schon seit Jahren existiert, ermöglicht eine barrierefreie, direkte Kommunikation von gehörlosen, hör- oder  sprechbehinderten und  taubblinden Menschen mit hörenden Menschen und umgekehrt.

 

Gebärdensprachdolmetscher und Kommunikationsassistenten nehmen Anrufe von gehörlosen Menschen wahlweise via Video in Gebärdensprache (Bildtelefon) oder als Nachricht in Schrift (Schreibtelefon, Internet, SMS) entgegen und vermitteln das Gespräch direkt mündlich an die gewünschte Stelle weiter.

Für taubblinde Menschen gibt es bereits Brailletelefone oder Telebraille-Geräte.

 

Die Telefonvermittlungszentrale soll österreichweit 24 Stunden erreichbar sein.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen, welche die Schaffung einer Telefonvermittlungszentrale für gehörlose, hör- und sprechbehinderte sowie taubblinde Menschen als Universaldienst vorsieht.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss  vorgeschlagen.