755/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 18.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Bucher, Ing. Lugar
Kolleginnen und Kollegen
betreffend BZÖ-Zukunftsinvestitionsprogramm 2009
Das BZÖ-Zukunftsinvestitionsprogramm 2009 sieht zeitlich befristete Maßnahmen vor, um insbesondere die bestehende Kreditklemme zu beseitigen und die Krisenfolgen durch zukunftsorientierte Investitionen zu bekämpfen. Ziel ist insbesondere, gestärkt aus der Krise hervorzugehen.
1. Private Investitionen – Kampf gegen Schwarzarbeit und Unterstützungsmaßnahmen zur Erreichung von Energieautarkie
Zielrichtung dieses Maßnahmenkomplexes ist neben der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer die Förderung zukunftsorientierter – insbesondere auf die Erreichung von Energieautarkie gerichteter – Projekte und der Kampf gegen Schwarzarbeit, um Österreich gestärkt aus der Krise schreiten zu lassen.
1.1. Forcierung der thermischen Sanierung
Schon seit Beginn der Diskussion um die thermische Sanierung fordert das BZÖ eine staatliche Förderung der thermischen Sanierung über ein zinsfreies Kreditmodell, wodurch gegenüber Einmalzahlungen von höchstens 5.000 Euro umfassende thermische Sanierungen ermöglicht werden. So besteht der Vorteil für die Person, die ihr Einfamilienhaus saniert, insbesondere darin, dass nach erfolgter Sanierung die anfallenden Energiekosten erheblich sinken. Bei Einfamilienhäusern sind Einsparungen von 1.500 Euro pro Jahr keine Seltenheit. Wird nun beispielsweise ein zinsfreier Kredit in der Höhe von 15.000 Euro aufgenommen, so könnte dieser allein durch die Einsparungen bei den Energiekosten innerhalb von 10 Jahren zurückbezahlt werden. Letztlich bedeutet dies Sanierung zum Nulltarif. Konkret soll der Staat Anleihen in der Gesamthöhe von drei Milliarden Euro vergeben. Dabei hat er pro Jahr ca. 100 Millionen Euro an Zinsen rückzuführen, wobei aus den 100 Millionen Euro drei Milliarden für die thermische Sanierung bewegt werden. Neben den Vorteilen für die sanierungswilligen Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt profitiert insbesondere die durch die Wirtschaftskrise stark in Mitleidenschaft gezogene Bauwirtschaft, die durch eine solche Maßnahme rasch und effizient unterstützt wird. Immerhin sichert die Bauwirtschaft das Einkommen von rund einer Million Menschen, die in Österreich direkt oder indirekt vom Bau abhängen. Letztlich besteht bei einer Summe von 1,5 Millionen Einfamilienhäusern, die nach 1945 gebaut wurden, genügend Potential und Nachfrage nach thermischer Sanierung.
1.2. Ausbau der Förderung für Solarthermie
Auch hierfür ist auf Bundesebene ein Fördersystem in Form zinsfreier Kredite zu schaffen, um den zukunftsträchtigen Bereich der Solarthermie zu fördern.
Mit Hilfe zinsfreier Kredite, die von Seiten des Bundes zu gewähren sind und damit erneuerbare Energieträger für die Menschen leistbar machen, kann ein weiterer Schritt in Richtung verstärkter Energieautarkie auch der privaten Haushalte gesetzt werden. Auch hier wären staatliche Anleihen in der Gesamthöhe von drei Milliarden Euro vorstellbar. So ist eine Kostenersparnis bei der Energieversorgung zu erwarten, die letztlich den Konsumenten zu gute kommt und damit die Kaufkraft im Inland steigert. Gleichzeitig werden Investitionen angestoßen, die der Wirtschaft über die Krise helfen.
1.3. Steuerbonus für „Handwerkerleistungen“
Nicht zuletzt im Sinne der Eindämmung von Schwarzarbeit, Stimulierung der Wirtschaft und Inlandsnachfrage wäre die Einführung eines Steuerbonus für Handwerkerleistungen, wie beispielsweise in Zusammenhang mit Hausbau oder Wohnraumschaffung aber auch für Investitionen in Alarmanlagen, Sicherheitsfenster oder -türen, ein Gebot der Stunde. Konkret sollen 20% der Arbeitskosten - höchstens aber 1.200 Euro pro Jahr - absetzbar sein (d.h. 20% von 6.000 Euro). Diese Möglichkeit soll als zusätzliche Möglichkeit zu der derzeit bestehenden, vergleichsweise eng begrenzten Absetzungsmöglichkeit von Wohnraumschaffungs- und -sanierungskosten als Sonderausgaben eingerichtet werden. Bürgerinnen und Bürger werden dadurch zur sofortigen Durchführung privater Investitionen trotz der jetzigen Wirtschaftslage animiert. Neben den Bürgerinnen und Bürgern profitieren Handwerksbetriebe und ihre Zuliefererbetriebe. Insbesondere stellt diese Maßnahme einen entscheidenden Schritt gegen die grassierende Schattenwirtschaft und gegen die damit verbundenen erheblichen Benachteiligungen rechtschaffener Bürgerinnen und Bürger dar. Zudem sind die damit verbundenen positiven Beschäftigungsaspekte zu nennen.
Laut Wirtschaftskammerpräsident Leitl fallen 150 Millionen Euro an direkten Kosten an, denen durch Vermeidung von Schwarzarbeit Steuermehreinnahmen in Höhe von 400 Millionen Euro gegenüberstehen.
2. EPU/KMU Förderungen bzw. Kampf gegen Kreditklemme – Rückgrat der Wirtschaft erhalten statt Banken und Großunternehmen weiter zu privilegieren
Durch diesen Maßnahmenkomplex soll dem Stellenwert der Einpersonenunternehmen (EPUs) und der kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) als wesentlichem Rückgrat der österreichischen Wirtschaft Rechnung getragen werden, indem eine qualitative Gleichstellung mit den von der Bundesregierung bisher vergleichsweise bevorteilten Großunternehmen und Banken angestrebt wird. Dafür sollen die für das Bankenrettungspaket bereitgestellten Mittel teilweise umverteilt werden. Schwerpunkt ist der Kampf gegen die Kreditklemme.
2.1. Abschaffung Basel II
Zum Schutz vor besorgniserregenden volkwirtschaftlichen Auswirkungen bzw. damit verbundenen Wohlstandsverlusten für Österreich ist ein sofortiger Abschied von „Basel II“ zu vollziehen. Vielmehr sind allein die generationsbewährten Kräfte der Risikostandards der europäischen Banken, der Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der nationalen Bankaufsicht geeignet, den Bankensektor zu sichern, ohne gleichzeitig eine maßgeblichen Gefährdung des österreichischen Mittelstandes und kleinerer Banken zu erzeugen.
Ein Grundproblem besteht darin, dass Banken aufgrund der bestehenden Gesetzeslage gezwungen werden, KMU´s aufgrund statistischer Vergangenheits-Bewertungsmodelle statt aufgrund individueller, langfristiger Risikobeurteilungen einzustufen. Insoweit erfolgt die Risikobewertung grundsätzlich abstrakt (nach Ratings, deren Qualität nicht zuletzt von verschiedensten Interessen geprägt und verzerrt ist), d.h. ohne konkreten Bezug zur Person bzw. zum Unternehmen und ohne Berücksichtigung des langfristigen Entwicklungspotentials. Dies wirkt bei KMU´s besonders erschwerend.
Insbesondere in Krisenzeiten verschärfen sich die aus der abstrakten Anknüpfung an kurzfristige Ratings resultierenden Probleme ins Unermessliche, da mit sinkenden Ratings auch die Anforderungen an die Kreditnehmer sowie an die kreditgebenden Banken steigen. Letztlich trifft dies die KMU´s und kleinere Banken, die mit derartigen Betrieben in der Regel zusammenarbeiten.
Insgesamt ist daher eine schnellstmögliche Kehrtwende erforderlich.
2.2. Ausweitung des Liquiditätsstärkungsgesetz auf EPUs und KMUs
Die Bevorteilung von Großunternehmen und nicht zuletzt der Banken fand vor kurzem deutlich Ausdruck im sogenannten Liquiditätsstärkungsgesetz, das trotz mehrfacher BZÖ-Initiativen, die auf eine Ausweitung des Anwendungsbereichs dieses Gesetzes auch auf KMUs und EPUs abzielten, allein für Großunternehmen geschaffen wurde. Dabei wird in der Gesetzesbegründung ausführlich die aktuell bestehende, bedrohliche Lage für die heimische Wirtschaft dargestellt und als Rechtfertigung für die getroffene Maßnahme angeführt. Allerdings veranlassten diese Erkenntnisse die Bundesregierung nicht dazu, die Maßnahmen gleichermaßen für alle Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen für anwendbar zu erklären. Stattdessen wurden die EPUs und KMUs allein mit dem Hinweis auf anderweitig bestehende Hilfsmaßnahmen bedacht.
Den Banken wurde für die Staatshilfe u.a. die Auflage erteilt, die Wirtschaft ausreichend mit Krediten zu versorgen. Die immer noch bestehende Kreditklemme belegt, dass dies nicht ausreichend erfolgt. Nicht zuletzt deshalb droht im Herbst eine Pleitewelle. Die Ausweitung des Liquiditätsstärkungsgesetzes auf KMUs und EPUs ist daher dringend erforderlich, um die Liquidität dieses Bereichs deutlich zu stärken. Eine derartige zusätzliche Wahlmöglichkeit für Kleinstunternehmen und KMU´s erscheint insbesondere sinnvoll, um endlich Mittel, die von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern für das Bankenrettungspaket zur Verfügung gestellt worden sind, an die Kleinstunternehmen und die KMU´s weiterzuleiten. So wird dem Sinn und Zweck der im Bankenrettungspaket vorgesehenen Auflage Rechnung getragen, wonach die Staatshilfe in Anspruch nehmenden Institute die aufgenommenen Mittel im Gegenzug zum Teil zur Versorgung kleiner und mittlerer Unternehmen verwenden sollen.
Wie bei der Schaffung des Liquiditätsstärkungsgesetz ist zur Finanzierung eine Reduzierung des Haftungsrahmens des Interbankmarktstärkungsgesetzes um 10 Mrd Euro vorzunehmen.
2.3. Rechtsanspruch auf Stundungsmöglichkeiten bei der Einkommenssteuer
Aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise bestehen erhebliche Schwierigkeiten für die kleinen und mittleren Unternehmen im Bereich kurzfristiger Finanzierungen. So ist zu vernehmen, dass von den Banken Betriebsmittelkredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen nur unter vergleichsweise schlechten Bedingungen gewährt oder überhaupt abgelehnt werden. Daher ist eine auf die Dauer der Krise beschränkte Stundungsmöglichkeit für die Einkommenssteuer zu fordern, um die im Zuge der Wirtschaftskrise in Not geratenen kleinen und mittleren Unternehmen kurz- und mittelfristig zu stützen und unabhängiger von den Banken zu machen. Technisch soll dies über die aws erfolgen, die die anfallenden Kosten an die Finanzämter entrichtet und nach Ablauf der Stundungszeit die Beträge von den EPUs und KMUs schrittweise zurückfordert.
Zur Finanzierung soll eine Umverteilung von Mitteln, die zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne des Finanzmarktstabilitätsgesetzes vorgesehen wurden, an die aws erfolgen.
2.4. Rechtsanspruch auf Stundungsmöglichkeiten von Sozialversicherungs-beiträgen
Außerdem ist für aufgrund der Krise in wirtschaftliche Schieflage geratene EPUs und KMUs alternativ eine vorübergehende Stundungsmöglichkeit von Sozialversicherungsbeiträgen zu schaffen, um Liquiditätsengpässen überbrücken zu können. Dabei ist wiederum der entscheidende Aspekt, dass diese Möglichkeit unabhängig von der Kreditvergabebereitschaft der Banken erfolgt. Technisch soll dies über die aws erfolgen, die die anfallenden Kosten an die Sozialversicherungsträger entrichtet und nach Ablauf der Stundungszeit die Beträge von den EPUs und KMUs schrittweise zurückfordert.
Zur Finanzierung soll eine Umverteilung von Mitteln, die zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne des Finanzmarktstabilitätsgesetzes vorgesehen wurden, an die aws erfolgen.
2.5. Direkte Kreditvergabe durch die Staatsbanken (Österreichische Nationalbank, Österreichische Kontrollbank oder Kommunalkredit) an Kleinstunternehmen sowie KMUs
Zur Ankurbelung unserer weitgehend kreditgestützten Wirtschaft ist der momentanen Verschärfung auf dem Kreditmarkt durch einen Auftrag an eine „Staatsbank“ entgegenzutreten, direkt günstige Kredite an die Privatwirtschaft zu vergeben. Dadurch soll insbesondere erreicht werden, dass die Kleinstunternehmen und die KMUs von den Risikoaufschlägen der Banken unabhängiger werden, bzw. die Banken durch größeren Konkurrenzdruck zur Lösung der Kreditklemme animiert werden. Geeignet erscheint dazu die Instrumentalisierung der Österreichischen Nationalbank, der Österreichischen Kontrollbank oder der Kommunalkredit, da diese ohnehin schon „staatlich“ sind und so bestehende Ressourcen und bestehendes Know-how genutzt werden können.
Zur Finanzierung soll eine Umverteilung von Mitteln, die zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne des Finanzmarktstabilitätsgesetzes vorgesehen wurden, an die aws erfolgen.
2.6. Mittelstandsförder-Fonds
Weiters ist ein Fonds einzurichten, in den Steuerpflichtige einzahlen können und aus dem Mittelstandskredite vergeben werden. Die Kreditnehmer haben neben günstigen Zinskosten 10% ihres Gewinnes an den Fonds zu bezahlen. Die Einlagen, die mindestens bis zu 5 Jahre einzulegen sind, sollen bis zu 50% über die aws wertgesichert sein. Investoren können durch ihre Investitionen ihre Steuerbemessungsgrundlage pro Jahr um 5% mindern bzw. im ersten Jahr sogar um 10 %. Weiters sind die an den Fonds zu richtende Gewinnanteile proportional an die Investoren ausschütten, wobei diese KESt-befreit sein sollen.
2.7. Abschaffung der staatlichen „Kreditgebühr“ im Sinne des Gebührengesetzes
Zur Verbesserung der Attraktivität von Krediten ist die staatliche Kreditvertrags-gebühr im Sinne des Gebührengesetzes abzuschaffen. Durch diese werden Kredite unnötig verteuert, womit negative Auswirkungen auf die Investitionsfreudigkeit und somit letztlich für das Wirtschaftswachstum verbunden sind. Außerdem stellt die staatliche Kreditgebühr in Europa eine Besonderheit dar, was daher auch aus Wettbewerbsgesichtpunkten zu kritisieren ist. Weiters hat sich das BZÖ schon mehrfach gegen „Bagatellsteuern“ ausgesprochen, da der damit verbundene Aufwand nicht im Verhältnis zu dem Erfolg steht und daher nicht zu rechtfertigen ist. Laut Wirtschaftskammerpräsident Leitl würde dem Staat durch die Abschaffung der Investitionsprämie 200 Millionen Euro entgehen.
2.8. Investitionsprämie Weiters ist die Möglichkeit der vorzeitigen Absetzung für Abnutzung (AfA) durch eine Investitionsprämie (10 % der Investitionssumme) zu ersetzen, da diese auch jenen zugute kommt, die keinen Gewinn machen. So wurde eine Investitionszuwachsprämie während der BZÖ-Regierungsbeteiligung als ein Kernstück des Konjunkturpakets 2002 eingeführt, und die heimischen Unternehmen konnten davon in den Jahren 2002 bis 2004 nachhaltig profitieren. Dass diese Maßnahme die gewünschten Effekte voll erbrachte, wurde unter anderem von WIFO und IHS bestätigt, die mehrmals den positiven Beitrag der Investitionszuwachsprämie zum Wirtschaftswachstum hervorstrichen (OTS0138/04.08.2005). Darüber hinaus wurde dies auch in einer entsprechenden Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen 3037/AB vom 27.07.2005 voll bestätigt, wenn dort unter anderem ausgeführt wurde: „Dass die zeitlich begrenzte Investitionszuwachsprämie von den Unternehmen in höherem Ausmaß als erwartet in Anspruch genommen wurde, spiegelt die Treffsicherheit der zur Stärkung der Investitionstätigkeit gesetzten Maßnahme wider. (…) der rückläufigen Entwicklung der Investitionen konnte erfolgreich Einhalt geboten werden.“ „Dadurch wurde ein entscheidender Impuls zur Belebung der heimischen Wirtschaft gesetzt und damit nicht zuletzt ein wesentlicher Beitrag zur Absicherung der Beschäftigung und zur Schaffung neuer Arbeitplätze geleistet.“
Mehrkosten gegenüber der abzuschaffeneden Afa (250 Mio Euro) würden nicht entstehen.
2.9. Verwaltungsbeschleunigung bei der Umsetzung von Investitionsvorhaben
Weiters soll die behördliche Verpflichtung geschaffen werden, über Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung neuer Betriebsstätten innerhalb von drei Monaten ab Antragstellung zu entscheiden. Im Sinne eine weiteren Verfahrensbescheunigung sind darüber hinaus Anträge auf Bewilligungen für den Betrieb eines mittelständischen Unternehmens innerhalb von 30 Tagen ab Antragsstellung zu erledigen. Dadurch wird vermieden, dass aktuell verwirklichbare Projekte durch langwierige Bürokratiehemmnisse gehindert werden, und erreicht, dass die entsprechenden positiven wirtschaftlichen Effekte und Impulse für den Arbeitsmarkt rasch Platz greifen.
3. Zukunftsträchtige Strukturmaßnahmen in Bildung, F & E und Umwelt- Generationsorientiert denken!
Entscheidender Ansatz dieses Themenkomplexes ist die Erweiterung der bisher getätigten Konjunkturpakete um zukunftsorientierte Investitionen. Entsprechend sind die Maßnahmen als Werkzeuge dafür zu verstehen, um dauerhaft gestärkt aus der Krise hervorzugehen.
Neben einem flächendeckenden Ausbau von Kindergärten mit dazugehörender Infrastruktur ist ein wirkungsvolles Schulinvestitionsprogramm durchzuführen, von dem mittel- und langfristige Effekte für den Ausbildungsstand und damit letztlich für den Arbeitsmarkt ausgehen werden, und zugleich allein aufgrund der notwendigen baulichen Maßnahmen kurzfristig wirksame konjunkturelle Effekte gesetzt werden können. Ein solches Schulreform- und Konjunkturpaket ist in der Höhe von einer Mrd. Euro innerhalb von fünf Jahren anzusetzen, wobei der wesentliche Schwerpunkt in der baulichen Entwicklung der Schulen zu modernen, ganztagsfähigen Arbeitsstätten, mit besonderer räumlicher Ausgestaltung für administrative und pädagogische Zwecke (z.B.: Büroeinheiten, Bewegungsräume etc.) liegt. Daneben sind infrastrukturelle Maßnahmen wie adäquate EDV-Ausrüstung und Bürostandard für Lehrer und Schüler zu schaffen.
Zur Durchführung sind mindestens 200 Mio Euro jährlich zu fordern.
3.2. Förderung der Lehrlingsausbildung und der Lehrlinge
Da Lehrlinge in vielen Bereichen gegenüber Schülern einer Ungleichbehandlung und Schlechterstellung ausgesetzt sind, muss es zu einer Gleichstellung kommen. Die von den Lehrlingen zu entrichtenden Prüfungstaxen für die Ablegung der Lehrabschlussprüfung müssen daher generell abgeschafft werden. Zudem sollen Lehrlinge auch in den Genuss jener Vergünstigungen kommen, wie sie Schülerinnen und Schüler z.B. für Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel, Zuschüssen für Heimkosten, Beihilfen etc. zuteil werden.
Auch die Durchlässigkeit des Bildungssystems, wie beispielsweise jenes des erfolgreichen Kärntner Modells „Lehre mit Matura“, soll österreichweit flächendeckend umgesetzt werden, damit alle Lehrlinge diese Weiterentwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Eine optimale Verzahnung von Theorie und Praxis, Schule und Lehrbetrieb soll sicherstellen, dass die duale Ausbildung als Erfolgsgarant gut qualifizierte Facharbeiter hervorbringt.
Zudem müssen die Berufsschullehrpläne an die sich ständig ändernden Anforderungen in der Wirtschaft laufend angepasst werden. Dabei ist die Entwicklung neuer Berufsbilder und die Sicherung „alter traditioneller“ Berufe umzusetzen. Eine hochwertige Ausbildung kann aber nur erreicht werden, wenn ein hoher Motivationsgrad bei den Lehrlingen ausgelöst wird.
Durch die Schaffung eines “Blum Bonus NEU“ soll sichergestellt werden, dass Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, generell für jeden auszubildenden Lehrling für die gesamte Lehrzeit eine monatlich gleichbleibende Prämie erhalten. Soweit die Lehrlingsprämie in Anspruch genommen wird, gilt während der gesamten Lehrzeit ein gesetzlicher Kündigungsschutz.
3.3. Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien durch Unternehmen
Ein weiterer Schwerpunkt zur Erreichung eines energieautarken Österreichs liegt in einer Förderung von Investitionen in erneuerbare Energieträger. Entscheidend ist, den Betreibern die entsprechende Sicherheit der Finanzierung zu geben. Dabei geht es insbesondere um der Kostenwahrheit entsprechende Einspeistarife für den zukunftsträchtigen Bereich der Biomasse, der Windenergie sowie den Bereich sonstiger erneuerbarer Energieträger. Daraus resultierende Mehrkosten für die Konsumenten sind durch die Ausschöpfung von Einsparungspotentialen - beispielsweise durch Senkung der Netzkosten - zu kompensieren bzw. sind die Eigentümervertreter der Energieversorgungsunternehmen angehalten, darauf hinzuwirken, dass sinkende Großhandelspreise auch an die Stromverbraucher weitergegeben werden.
Neben positiven umweltpolitischen Aspekten ist insbesondere hervorzuheben, dass Österreich im Bereich erneuerbarer Energie eine Vielzahl junger und innovativer Unternehmen hat, die weltweit oft mit den Marktführern zusammenarbeiten bzw. dort zuliefern. Durch eine derartige Förderung von Ökostromanlagen würde der Inlandsmarkt gestärkt und die Basis für eine weitere Expansion und eine Konzentration der wirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven und des Know-How´s in Österreich geschaffen.
3.4. Verbesserung der Förderung von betrieblichen F & E Maßnahmen bzw. Aufstockung dafür vorgesehener Mittel
Die Systemevaluierung der österreichischen Forschungsförderung und -finanzierung, in Auftrag gegeben von Bundesministerin Bures, zeigt auf, dass der Staat mit dem derzeitigen System des Antragsverfahrens der Forschungsförderung die inhaltliche Ausrichtung der Forschung und Entwicklung beeinflusst und in vielen Fällen eine einseitige Bevorzugung großer Firmen und internationaler Konzerne Platz greift.
Wir fordern daher eine Ausweitung der bestehenden steuerlichen F&E-Förderung (Forschungsprämie und Forschungsfreibetrag), die es vor allem Jungunternehmern ermöglicht - und zwar unabhängig von der inhaltlichen Ausrichtung - die Kosten zur Verwirklichung ihrer F&E- Tätigkeiten zu verringern. Diese Art der Förderung ermöglicht die Forschungsaktivität als solche, wobei die derzeitige staatliche Beeinflussung der Inhalte der Forschung zurückgedrängt wird.
3.5. Investitionen in junge Unternehmen unabhängig von Rechtsform fördern – steuerliche Absetzbarkeit von Verlusten - Venture Kapital (Wagniskapital)
Für innovative Geschäftsideen fehlt in Österreich meist das Geld, da die heimischen Banken nicht erst seit der Finanzkrise nur dann Kredite für Jungunternehmer zur Verfügung stellen, wenn entsprechende Sicherheiten vorhanden sind, bzw. eine konservative Geschäftsidee Basis des Unternehmens ist. Dadurch werden innovative Konzepte aus Mangel an Kapital oft verworfen. In vielen anderen Ländern wird durch den Einsatz von privatem Venture Capital (Wagniskapital) dieses Manko ausgeglichen. Privaten Investoren muss es auch in Österreich erleichtert werden, sich an Start-up-Unternehmen zu beteiligen. Diese Beteiligungen müssen unabhängig von der Rechtsform möglich, und die Verluste aus diesen steuerlich absetzbar sein.
4. Wesentliche Finanzierungsansätze
4.1. Umverteilung Bankenrettungspaket
Der wesentliche Schwerpunkt hinsichtlich der Finanzierung dieses Investitionsprogramms liegt in der Umverteilung der Mittel aus dem Bankenrettungspaketpaket. Dieser Ansatz ist von den Gedanken getragen, dass die für das Bankenrettungspaket zur Verfügung gestellten Mittel bei weitem nicht ausgeschöpft sind und die Banken in Hinblick auf die oftmals propagierte Kreditklemme ihren angedachten Pflichten aus dem Bankenrettungspaket nicht ausreichend nachzukommen scheinen.
Hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Mittel ist zu differenzieren.
Bezüglich des Interbankmarktstärkungsgesetzes ist der vorgesehene Haftungsrahmen in Höhe von 75 Millionen Euro zu nennen. Wie bei der Schaffung des Liquiditätsstärkungsgesetzes „für große Unternehmen“, bei der eine Umverteilung in Höhe von 10 Milliarden Euro erfolgte, soll eine höhenmäßig entsprechende Umverteilung bei der Ausdehnung des Liquiditätsstärkungsgesetzes auf „EPUs und KMUs“ erfolgen.
Weiters sind für die oben genannten Stundungs- und Kreditvergabemaßnahmen Gelder in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro aus den zur Finanzierung des Finanzmarktstabilitätsgesetzes vorgesehenen Mitteln auf die aws und die „Staatsbank“ umzuleiten. Diese Summe soll je nach Bedarf auf die jeweiligen Maßnahmen verteilt werden, wobei die umgeleitete Summe gleichwohl als Grenze für etwaige Maßnahmen anzusehen ist.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Ausweitung des Liquiditätsstärkungsgesetzes als Schwerpunktmaßnahme anzusehen ist und sich bei Inanspruchnahme derartiger Fördermaßnahmen weitere Förderungen grundsätzlich erübrigen.
4.2. Schwarzarbeit
Ein weiteres wesentliches Standbein zur Finanzierung ist in der Zurückdrängung der Schwarzarbeit zu sehen. Nach einer Expertenstudie sollen im Jahre 2009 20,50 Milliarden Euro im Wege der Schattenwirtschaft umgesetzt werden. Der Anstieg in Höhe von ca. 600 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2008 ist nicht zuletzt auf die Finanz- und Wirtschaftskrise bzw. auf die damit verbundene Kurzarbeit zurückzuführen. In Anbetracht der daraus folgenden, erheblichen Einnahmenverluste des österreichischen Staates gibt es in diesem Bereich erhebliches Potential. So könnten nach Wirtschaftskammerpräsident Leitl durch die Einführung des Handwerkerbonus Mehreinnahmen des Staates zumindest in Höhe von 400 Millionen Euro erzielt werden. Zudem kann bestärkend auf die Studie von Professor Schneider von der Universität in Linz verwiesen werden, wonach die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen (und haushaltsnahen Dienstleistungen) bei einer Höchstgrenze von nur 1.000 Euro pro Jahr und Haushalt zu einer Reduktion der Schattenwirtschaft um 1.700 Mio. Euro führe.
4.3. Strafzinsen für bei der EZB günstig aufgenommenes Geld, wenn dieses lediglich als Guthaben an gleicher Stelle verbucht wird
Nach schwedischem Vorbild ist im Interesse einer ausreichenden Liquiditätsversorgung der österreichischen Wirtschaft eine Strafzinsregelung für Gelder zu schaffen, die von den einheimischen Banken günstig bei der EZB aufgenommen und lediglich als Guthaben an gleicher Stelle verbucht worden sind. Durch eine derartige „Motivationsregelung“ wird sichergestellt, dass das preiswerte Notenbankgeld endlich seinem bestimmungsmäßigen Zweck zugeführt wird und der Geldkreislauf weiter belebt wird. Mögliche Zinseineinkünfte sind nicht bezifferbar, aber auch nicht primäres Ziel. Zu bedenken ist, dass bei Wirksamkeit dieser Maßnahme die oben genannten Fördermaßnahmen weniger in Anspruch genommen werden dürften, wodurch die zur Finanzierung dieses Paketes notwendigen Kosten sinken.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden ENTSCHLIESSUNGSANTRAG: Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, die entsprechenden Schritte zu setzen bzw. dem Nationalrat Gesetzesvorschläge vorzulegen, mit denen die folgenden, oben genauer erläuterten Maßnahmen verwirklich werden:
Private Investitionen
- Forcierung der thermischen Sanierung
- Ausbau der Förderung für Solarthermie
- Steuerbonus für „Handwerkerleistungen“
EPU/KMU Förderungen bzw. Kampf gegen Kreditklemme
- Abschaffung Basel II
- Ausweitung des Liquiditätsstärkungsgesetzes auf EPU´s und KMU´s
- Rechtsanspruch auf Stundungsmöglichkeiten bei der Einkommenssteuer
- Rechtsanspruch auf Stundungsmöglichkeiten von Sozialversicherungsbeiträgen
- Direkte Kreditvergabe von Staatsbank an EPU´S / KMU´s
- Mittelstandsförder-Fonds
- Abschaffung der staatlichen Kredit(-vertrags-)gebühr im Sinne des Gebührengesetzes
- Investitionsprämie
- Verwaltungsbeschleunigung bei der Umsetzung von Investitionsvorhaben
Zukunftsträchtige Strukturmaßnahmen in Bildung, F & E und Umwelt
- Kindergarten- und Schulinvestitionsprogramm
- Förderung der Lehrlingsausbildung und der Lehrlinge
- Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien durch Unternehmen
- Verbesserung der Förderung von betrieblichen F&E Maßnahmen bzw. Aufstockung dafür vorgesehener Mittel
- Investitionen in junge Unternehmen unabhängig von Rechtsform fördern – steuerliche Absetzbarkeit von Verlusten - Venture Kapital (Wagniskapital)
Finanzierung
- Umverteilung Bankenrettungspaket
- Strafzinsregelung für bei der EZB günstig aufgenommenes Geld, wenn dieses lediglich als Guthaben an gleicher Stelle verbucht wird.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.
Wien, 18.09.2009