756/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 18.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde
betreffend Folterung und Todesfälle Oppositioneller in iranischen Gefängnissen
Im Zuge der friedlichen Kundgebungen und Proteste gegen den Ausgang der iranischen Präsidentenwahl im Iran seit 12. Juni 2009 kam es zu einem äußerst brutalen Vorgehen der Polizei und des Militärs gegen die DemonstrantInnen. Mindestens 26 Menschen kamen dabei laut staatlichen Angaben ums Leben. Traurigen Höhepunkt dieser Ausschreitungen bildete die Ermordung der Studentin Neda auf offener Straße durch die Revolutionsgarde (Der Spiegel, 21. 6.2009). Es folgte eine regelrechte Verhaftungswelle: 4000 AnhängerInnen der Opposition wurden in iranischen Gefängnissen inhaftiert, nur 3700 jedoch wieder freigelassen. Der Verbleib vieler Verhafteten ist bis heute ungewiss. Hinter Gittern sitzt inzwischen praktisch auch die gesamte Spitze zweier Oppositionsparteien, selbst vor dem ersten Außenminister der Islamischen Republik, Ebrahim Yazdi, machten die Schergen nicht halt (Zeit online, 18.6.09).
In erschreckendem Ausmaß häufen sich die Berichte Freigelassener über systematische Folter auf den Polizeistationen und in iranischen Gefängnissen. AnhängerInnen der Protestbewegung werden mit Elektroschocks, Prügel, Vergewaltigungen und menschenunwürdigen Strafen (nackt auf allen Vieren über den Boden zu kriechen) systematisch gefoltert und zu Geständnissen gezwungen. Viele Eltern bekamen die zerschundenen Leichen ihrer Kinder, die im Zuge der Verhaftungswelle in iranischen Gefängnissen „verschwunden“ waren, mit lapidaren Erklärungen zurück. So verstarb der 25-jährige Mohsen Ruhomamini Juli 2009 in Haft – nach offiziellen Angaben an „Meningitis“. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten ergab, dass er zu Tode geprügelt worden war. Er starb an „vielfachen Schlägen und schweren Verletzungen“ und aufgrund der schlechten Haftbedingungen (DiePresse, 31.08.2009; www.oe24.at vom 4.9.2009).
Im Gefängnis Kahrizak sollen nach der Inhaftierungswelle Zustände wie in Abu-Ghraib geherrscht haben, dass es dort wiederholt zu Misshandlungen und Folterungen der Gefangenen kam, räumten sogar die iranischen Behörden ein. Männliche und weibliche Gefangene seien in der Haft vergewaltigt worden. Zudem wurden drei Menschen zu Tode gefoltert. Nur durch internationalen Druck auf die Regierung kam es später zur Schließung des Gefängnisses.
Zugleich werden Oppositionellen und Andersdenkenden Massenprozesse gemacht, welche ganz offensichtlich Schauprozesse mit gewaltsam erzwungenen Geständnissen sind. Der iranische Ex-Präsident, Ali Akbar Haschemi Rafsanjani warnte diesbezüglich noch ausdrücklich vor „ungerechten Entscheidungen der Justiz“, der irakische Großayatollah nannte die Schauprozesse sogar öffentlich einen „Schandfleck“ für das islamische Justizsystem (APA 399, 14.8.2009). Auch der UN-Sonderberichtserstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Prof. Manfred Nowak, meinte in Hinblick auf die stattfindenden Schauprozesse „Ich befürchte, dass Menschen aufgrund von erzwungenen Geständnissen verurteilt werden“( APA 29, 13.08.09).
Hunderte von Beschwerden, welche bei Prof. Manfred Nowak einlangten, weisen auf „systematische Folterung“ hin. Diese Berichte seien stichhaltig und glaubwürdig (APA 399, 14.8.2009). „Das ist Methode“ meint Nowak (APA 368 vom 14.8.09). Mittlerweile fordern auch prominente Menschenrechtsaktivisten, Reporter ohne Grenzen (APA 368, 14.8.09) und Amnesty International (APA 368, 14.8.09) unabhängige Untersuchungen.
Trotz internationaler Empörung über die eskalierenden Menschenrechtsverletzungen im Iran verweigert die iranische Regierung dem UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe die Einreise. Der Besuch der UN-Sonderberichterstatter ist der letzte Strohhalm für die zahlreichen entrechteten Inhaftierten, die derzeit in den Gefängnissen Irans um ihr Leben und ihre Unversehrtheit bangen. Es ist die Aufgabe Österreichs und der Europäischen Union, welche die Menschenrechte als unabdingbar anerkennen, die Einreise der UN-Sonderberichterstatter und Überprüfung der unhaltbaren Zustände in den Iran einzufordern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für die Einladung der zuständigen UN-Sonderberichterstatter (z.B. Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe; Sonderberichterstatter über die Förderung und den Schutz der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungsäußerung; Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen etc.) zur Aufklärung der in Iran stattfindenden Scheinprozesse und Folter an ProtestanhängerInnen auf bilateraler Ebene, europäischer Ebene und als nichtständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat auch im UN-Sicherheitsrat umgehend und nachdrücklich einzusetzen und dem Nationalrat bzw. dem Ausschuss für Menschenrechte regelmäßig über neue Entwicklungen in dieser Angelegenheit zu berichten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.