772/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 23.09.2009
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Marianne Hagenhofer, Wolfgang Großruck, Angela Lueger, Adelheid Fürntrath-Moretti
und KollegInnen
betreffend die Unterstützung der Rechte der christlichen Assyrer in der Türkei und für den Erhalt des christlichen Klosters Mor Gabriel.
Das Volk der christlichen Assyrer lebt gegenwärtig in den Nahost-Staaten Irak, Iran, Syrien, Türkei, Libanon sowie in westlichen Ländern und in Übersee. Manche heutige Assyrer sprechen Spätformen des Aramäischen und haben somit die Muttersprache von Jesus bis heute bewahrt. Die syrisch-orthodoxe Glaubensgemeinschaft zählt zu den ältesten Kirchen der Welt.
Im Irak, im Iran und besonders auch in der Türkei mussten Assyrer im letzten Jahrhundert und bis heute Unterdrückungsmaßnahmen erleiden. In den 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts verboten der Irak und die Türkei u. a. die Volksbezeichnung Assyrer und versuchten die Assyrer – wie auch andere Ethnien - und deren Glaubensleben zu unterdrücken.
In der Türkei wurde Landbesitz von Christen enteignet; viele wurden ins Exil getrieben, insbesondere nach Schweden und in die Schweiz, nach Holland, Deutschland und nach Österreich.
1960 lebten noch mehr mehrere Zehntausend syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei, heute nur noch sehr wenige.
Das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel ist eines der wenigen verbliebenen christlichen Zentren in der Türkei. Es hat sich zum Mittelpunkt christlicher Unterweisungen entwickelt und trägt dazu bei, dass die aramäische Sprache als Muttersprache von Jesus nicht ausstirbt.
Mit seiner über sechzehnhundertjährigen Geschichte ist es eines der ältesten Klöster der Welt.
Mit fragwürdigen rechtlichen Schritten wurde versucht, das christliche Kloster Mor Gabriel zu enteignen oder gar aufzuheben.
Die unterzeichneten Abgeordneten verweisen im gegebenen Zusammenhang auf die Entschließung des Nationalrates vom 10.7.2008 betreffend „weltweit zunehmende Verfolgungen von Christen und Sicherung der Religionsfreiheit (90/E-XXIII. GP), welche einstimmig angenommen wurde.
Die Abgeordneten Angela Lueger, Marianne Hagenhofer und GenossInnen haben am 22. April 2009 unter 1786/J XXIV. GP-NR im Gegenstand eine Anfrage an den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten gestellt.
Der Herr Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten hat mit 1761/AB XXIV. GP-NR darauf geantwortet und zwar ganz überwiegend durchaus im Sinn der Grundintentionen der Anfragesteller. Darin heißt es u.a., dass die österreichische Botschaft kürzlich berichtet habe, „dass Abgeordnete der regierenden AKP-Fraktion derzeit im Auftrag von Ministerpräsident Erdogan um eine einvernehmliche Lösung bemüht sind.“
Im Sinn des bisher Dargelegten scheint es angebracht, dass der österreichische Nationalrat die begrüßenswerten Schritte der österreichischen Bundesregierung auf Unterstützung der Rechte der christlichen und anderer religiösen Minderheiten in der Türkei und des Erhalts des Klosters Mor Gabriel durch eine Entschließung unterstützt und die Bundesregierung bei der Setzung weiterer einschlägiger Maßnahmen bestärkt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschliessungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten werden angesichts der anhaltenden Benachteiligung christlicher, jüdischer und anderer religiöser Minderheiten in der Türkei und der nach wie vor nicht gesicherten Position des Klosters Mor Gabriel ersucht,
Zuweisungsvorschlag: Menschenrechtsausschuss