774/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Marianne Hagenhofer

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Stärkung der Menschenrechte und Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten durch den Sicherheitsrat

 

Die Bedrohung der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Die meisten Konflikte werden heute innerhalb von Staaten geführt, wobei sich in der Regel staatliche Armeen, Rebellen und andere bewaffnete Gruppen gegenüberstehen. Die Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts werden von Konfliktparteien regelmäßig missachtet; sehr oft sind Übergriffe gegen Zivilisten bewusst Teil ihrer Strategie. Besonders Frauen und Kinder leiden unter Kampfhandlungen, Vertreibungen, Entführungen und sexueller Gewalt. Menschen mit Behinderung bilden eine weitere besonders schutzbedürftige Gruppe in Konfliktsituationen.

 

Über die letzten 10 Jahre hat der Sicherheitsrat den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten zu einem wichtigen Bereich seiner Arbeit gemacht haben. So fordert der Sicherheitsrat regelmäßig von den Konfliktparteien die Einhaltung des humanitären Völkerrechts; den besonderen Schutz von bestimmten Gruppen, insbesondere von Frauen und Kindern; den verbesserten Zugang für humanitäre Hilfe, sowie die Bekämpfung von Straftaten. Mehrere in den letzten Jahren errichtete friedenserhaltende Operationen haben auch den besonderen Auftrag zum physischen Schutz der Zivilbevölkerung vor Übergriffen.

 

Die Kluft zwischen diesen Vorgaben und der tatsächlichen Situation der Zivilbevölkerung in zahlreichen Konfliktzonen ist jedoch weiter groß. Wie in letzter Zeit in Darfur, im Ostkongo oder in Sri Lanka sind Zivilisten, vor allem Frauen und Kinder, sehr oft am stärksten von Kampfhandlungen betroffen. Sie sind häufig zwischen den Fronten oder Ziel von Rebellenattacken sowie abgeschnitten von internationaler Hilfe. Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung müssen daher weiter gestärkt und effektiver gemacht werden, insbesondere durch verbesserte Maßnahmen vor Ort, die Stärkung von Mechanismen zur Untersuchung und Aufarbeitung von Übergriffen, sowie die Stärkung von rechtsstaatlichen Strukturen.


Das Jahr 2009 markiert das zehnjährige Jubiläum der Behandlung des Themas Schutz der Zivilbevölkerung im SR. Wir begehen auch das 60-jährige Bestehen der Genfer Rotkreuzkonventionen von 1949. Diese wichtigen Jahrestage sollten als Anlass für ein verstärktes Engagement für den Schutz der Zivilbevölkerung und der Stärkung des humanitären Völkerrechts dienen. Ein besonderer Schwerpunkt sollte dabei auf die effektive Umsetzung internationaler Rechtsstandards zum Schutz der Zivilbevölkerung vor Ort gelegt werden.

 

Dies sind Herausforderungen, zu denen auch Österreich klare Akzente setzen sollte.

Als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates ist Österreich im Sinne seines traditionellen Engagements für die Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts besonders gefordert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten werden aufgefordert, sich während der zweijährigen Mitgliedschaft Österreichs im Sicherheitsrat nachdrücklich für eine Verbesserung des Schutzes der Zivilbevölkerung in Konfliktsituationen einzusetzen, insbesondere durch Betreibung folgender Anliegen:

 

  1. Aktive Rolle Österreichs bei den Debatten des Sicherheitsrates zum Schutz der Zivilbevölkerung und den Bemühungen um eine weitere Stärkung der Schutzagenda des Sicherheitsrates.
  2. Unterstützung von Maßnahmen zum besseren Schutz von Frauen und Kindern in bewaffneten Konflikten, sowie der aktiven Einbindung von Frauen in Friedensprozesse.
  3. Eintreten für Stärkung von rechtsstaatlichen Strukturen als Beitrag zur Schaffung von nachhaltigem Frieden, einschließlich der Bekämpfung von Straftaten.
  4. Aktives Engagement bei Konfliktlösung und Stärkung der Rolle Österreichs als Vermittler und Ort des Dialogs.

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Menschenrechtsausschuss