780/A XXIV. GP

Eingebracht am 23.09.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANTRAG

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert und einige universitätsrechtliche Vorschriften aufgehoben werden (Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009)

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Das Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 wird wie folgt geändert:

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

§ 125 wird folgender Absatz 15 angefügt:

 

(15) Die Universität kann Verwendungsänderungen von Beamtinnen und Beamten des

allgemeinen Universitätspersonals vornehmen, unabhängig davon,

ob es sich um eine neue Tätigkeit oder um eine Neubewertung des

Arbeitsplatzes handelt. Die Bestimmungen des BDG und des GehG zu

Verwendungsänderungen bleiben hievon unberührt. Allfällige durch die

Verwendungsänderung bewirkte Mehrkosten trägt die Universität.

 

 

 

Begründung:

 

 

Die bestehende Restriktion hinsichtlich der Beförderungsmöglichkeiten in der Laufbahn von

Beamten und Beamtinnen widerspricht dem Gedanken der Autonomie der Universitäten,

erschwert eine langfristige Personalentwicklung und hindert die Universitäten am

effizienten Einsatz des vorhandenen Personals. Diesem Missstand ist im Rahmen einer

Gesetzesnovellierung Abhilfe zu schaffen. Beförderungen und Höherbewertungen von

Beamten und Beamtinnen, die die Universität vornehmen möchte und für die sie zu zahlen

bereit ist, sollen keine Hindernisse mehr entgegenstehen.

 

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.