791/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 23.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Streichung der Verlängerung der S 31 im Bereich der Gemeinde Schützen am Gebirge aus dem GVP bei gleichzeitigem Bau einer kleinräumigen Umfahrung und der Errichtung von PV-Anlagen auf Lärmschutzwänden
Die burgenländische Gemeinde Schützen am Gebirge liegt an der B 50. Diese Freilandstraße ist die Verbindung zwischen Eisenstadt und Neusiedl am See, wobei Schützen unmittelbare Nachbargemeinde von Eisenstadt ist. Sowohl Berufsverkehr als auch die zahlreichen LKW - vor allem aus der Slowakei und Ungarn - sorgen für ein enormes Verkehrsaufkommen auf der Durchzugsstraße von Schützen. Mit der Verkehrssicherheit nimmt auch die Lebensqualität in der Gemeinde ab. Deshalb formieren sich Bewohner der Gemeinde schon seit einiger Zeit in Bürgerinitiativen, die für den Bau einer Umfahrung eintreten.
Der burgenländische Landeshauptmann hat nach einer Volksbefragung bereits vor einigen Jahren den Bau einer kleinräumigen Umfahrung im Süden von Schützen versprochen. Allerdings hat er sein Versprechen nicht gehalten. Der Grund dafür liegt vermutlich darin, dass die Finanzierung einer kleinräumigen Umfahrung vom Land zu bewerkstelligen wäre und der Finanz- und Politskandal rund um die Bank Burgenland dem Land den notwendigen finanziellen Spielraum genommen hat.
Es ist nun geplant, die S 31 im Rahmen einer Nordvariante über Schützen zu verlängern. Diese Maßnahme würde nicht vom Land Burgenland sondern von der ASFINAG finanziert, liegt aber nicht im Interesse der Bürger von Schützen. Da das Land Burgenland offenbar nicht in der Lage ist, für die Finanzierung der kleinräumigen Südvariante aufzukommen, soll sich der Bund an den Kosten beteiligen. So wird die Gemeinde Schützen am Gebirge entlastet und die kostenintensivere Weiterführung der S 31 durch die ASFINAG und damit letztendlich auch durch Bundesmittel nicht mehr nötig. Gleichzeitig könnte damit eine Verkehrslösung im Sinne der Bürger erreicht werden.
Die Mitteln, die durch die Streichung des Vorhabens Verlängerung der S 31 als Schnellstraße im Bereich Gemeinde Schützen am Gebirge aus dem Generalverkehrsplan frei werden, sollen zur verstärkten Nutzung von Solarenergie in Form einer Kombination von Lärmschutzwänden und Photovoltaikanlagen verwendet werden.
So wurde beispielsweise auf der Autobahn A2 bei der steirischen Gemeinde Gleisdorf bereits eine multifunktionale Lärmschutzanlage errichtet. Die Lärmschutzwand wurde auf einer Länge von 1,3 km mit einer rund 1,3 m hohen Photovoltaikanlage bestückt. Dadurch konnten etwa 1500 m² Lärmschutzelemente substituiert werden. Diese Photovoltaikanlage hat eine Spitzenleistung von 101 kWp.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert,
1. die Verlängerung der S 31 als Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Schützen am Gebirge aus dem Generalverkehrsplan zu streichen,
2. die dadurch frei werdenden finanziellen Mitteln für die Ausgestaltung von Lärmschutzwänden mit Photovoltaikanlagen zu verwenden und
3. eine finanzielle Beteiligung des Bundes am Bau einer kleinräumigen Umfahrung von Schützen am Gebirge sicherzustellen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.