793/A XXIV. GP

Eingebracht am 23.09.2009
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Antrag

 

der Abgeordneten Neubauer, Kickl, Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauernsozialversicherungsgesetz geändert werden

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauernsozialversicherungsgesetz geändert werden

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Artikel I

Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

 

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr.59/2009, wird wie folgt geändert:

 

§ 108f Abs. 3 lautet:

„§ 108f. (1) (3) Die Erhöhung der Verbraucherpreise ist auf Grund der durchschnittlichen Erhöhung in zwölf Kalendermonaten bis zum Juli des Jahres, das dem Anpassungsjahr vorangeht, zu ermitteln, wobei der Preisindex für Pensionisten-Haushalte oder ein an seine Stelle tretender Index heranzuziehen ist. Dazu ist das arithmetische Mittel der für den Berechnungszeitraum von der Statistik Austria veröffentlichten Jahresinflationsraten zu bilden.“

 

Begründung

 

Die Pensionen aus der Pensionsversicherung werden grundsätzlich jährlich angepasst. Bei der Ermittlung des Anpassungsfaktors soll die Erhöhung der Verbraucherpreise (Inflationsrate) berücksichtigt werden.

Der im Auftrag des Österreichischen Seniorenrates und mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen von der Statistik Austria erstellte „Preisindex für Pensionistenhaushalte“ zeigt, dass Pensionisten stärker von Preissteigerungen betroffen sind, als Durchschnittshaushalte.

Damit die Politik den natürlichen Bedürfnissen dieser Menschen entspricht, soll in Zukunft die Pensionsanpassung grundsätzlich mindestens im Ausmaß der Erhöhung des Preisindexes für Pensionistenhaushalte erfolgen.

 

 

In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.