799/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 23.09.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Zanger
und anderer Abgeordneter

 

betreffend Bankenpaket für Konsumenten

 

Die Konsumenten zahlen doppelt: Einmal als Steuerzahler für die Bankenrettung, und einmal als Konsumenten für die überhöhten Kreditzinsen. Für eine Kontoüberziehung zahlen Bankkunden mehr Zinsen als die Banken für den Kredit, den sie vom Steuerzahler bekommen. So sind etwa die Zinsen für Kontoüberziehung nach wie vor zu hoch - durchschnittlich 9,5 Prozent. Und: Die Banken halten auch die Kreditzinsen hoch - trotz Rekordsenkung der EZB-Leitzinsen.

Die EU-Kommission bestätigt die Kritik der Arbeiterkammer (AK) in Bezug auf zu hohe und intransparente Bankspesen. Verbraucher werden bei Bankgeschäften oft von teuren Nebengebühren und unerwarteten Kosten überrascht. Der tatsächliche Preis ist meist nicht auf den ersten Blick erkennbar. Erst wenn es ans Zahlen geht, hat der Konsument die Information über den wirklichen Endpreis.

Banken holen sich also zunehmend zusätzliche Erträge über nicht nachvollziehbare Spesen und Gebühren. Im Detail zeigt ein AK-Test die Vielzahl an Spesen auf – hier einige Beispiele:

·        Bei einer Bareinzahlung mit Zahlschein auf ein institutsfremdes Konto verrechnen Banken zwischen zwei Euro (Bank für Tirol und Vorarlberg, Hypo Oberösterreich) und sieben Euro (Wiener Spar- und Kreditinstitut).

·        Bei Krediten fallen Spesen für das Kreditkonto an (bis zu 14 Euro pro Quartal). Es fehlt eine klare gesetzliche Regelung, dass diese laufend verrechneten Kosten im Effektivzinssatz und der Gesamtbelastung eingerechnet werden müssen.

Es ist inakzeptabel, wenn die Banken mit der erzwungenen Unterstützung der Steuerzahler und auf Kosten „normaler“ Kreditnehmer Gewinne maximieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Bankenpaket für Konsumenten zu schnüren, das sowohl Mindestanforderungen in Bezug auf eine Informationspflicht, z.B. Beispiel die Angabe der Zinssätze und des Überziehungsrahmens auf dem Kontoauszug bzw. der Kostenbestandteile bei Kreditverträgen betreffend, als auch Maßnahmen enthält, die zu einer nachhaltigen Senkung der Zinsen für Konsumkredite und beim Girokonto führen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz ersucht.