807/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 15.10.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Rückvergütung der Mehrwertsteuer beim Kauf von ein- und mehrspurigen Elektrofahrzeugen

 

 

Die Autobranche und der Individualverkehr sind derzeit nicht zuletzt aufgrund der Wirtschaftkrise und ständig steigender Treibstoffpreise in einer großen Umbruchsphase. In den kommenden zwei Jahrzehnten wird sich der Individualverkehr grundlegend verändern. Elektrofahrzeuge werden dabei massiv an Bedeutung gewinnen.

 

Nicht zuletzt aufgrund der drohenden Rohstoffknappheit und den damit in Zusammenhang stehenden steigenden Treibstoffpreisen steigt die Bedeutung der Elektromobilität.

 

Eine kürzlich vorgestellte Studie zur Bedeutung der Elektromobilität für deutsche Städte und Kommunen zeigt auf, dass sieben von zehn deutschen Städten die Bedeutung der Elektromobilität in den nächsten zehn bis 15 Jahren als sehr hoch oder hoch einschätzen. Etwa jede vierte Stadt engagiert sich bereits.

 

Fahrzeuge mit Elektroantrieb bieten ein großes Potenzial zur Verringerung der Umweltbelastung. Der Elektromotor ist dem derzeit verwendeten Verbrennungsmotor weit überlegen. Die neuesten Entwicklungen im Bereich der Speichertechnologie sind überzeugend und läuten das Ende des Otto- und Dieselmotors im Individualverkehr ein. Werden die damit verbundenen Chancen rechtzeitig genutzt, so ist damit nicht nur eine hohe Wertschöpfung verbunden, sondern es werden auch unzählige zukunftssichere Arbeitsplätze in Österreich geschaffen.

 

Derzeit sind die Kosten für die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges aber noch sehr hoch. Um die Nachfrage zu erhöhen sowie um die Anschaffung für viele Menschen überhaupt erst zu ermöglichen, sollte die im Zuge des Kaufs eines Elektrofahrzeuges anfallende Mehrwertsteuer für die Dauer von 3 Jahren rückerstattet werden. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, zwischen dem 1. Jänner 2010 und dem 31. Dezember 2012 die Rückvergütung der Mehrwertsteuer beim Kauf von ein- und mehrspurigen Elektrofahrzeugen, die für den Straßenverkehr zugelassen sind, sicherzustellen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.