821/A XXIV. GP
Eingebracht am 15.10.2009
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Antrag und Verlangen
des Abgeordneten Gerald Grosz
Kolleginnen und Kollegen
auf Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof gemäß § 99 Abs. 2 GOG betreffend des Vergabeverfahrens von Containerstaplern durch die ÖBB- Dienstleistungs GmbH Rail Cargo Austria AG
Die Skandale rund um die ÖBB reißen nicht ab. Diesmal geht es um eine geplant gewesene Ausschreibung von Containerstaplern, bei der es laut einem ÖBB-Revisionsbericht zu einer illegalen Bieterbevorzugung kam. Obwohl die Konzernrevision empfahl, die Bestellung zu widerrufen, hätte der verantwortliche Leiter des Konzerneinkaufes der ÖBB-Dienstleistungsgesellschaft Walter Eschberger, wenn es nach seinem engen Vertrauten ÖBB-Chef Peter Klugar und der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie gegangen wäre, zum Chefeinkäufer der gesamten ÖBB-Holding befördert werden sollen. Nachdem dieser unfassbare Fall von Freunderlwirtschaft bekannt und dementsprechend medialer Druck ausgeübt wurde, kündigten die ÖBB an, den Deal prüfen und die Bestellung stoppen zu wollen.
Konkret geht es um eine bereits 2007 von der ÖBB-Rail Cargo Austria vergebenen Auftrag für Containerstapler, für den sich die Firmen Kalmar und Zeiss bewarben. Nach der dritten von vier Verhandlungsrunden hatte Kalmar die Nase vorn, bis die Auftragskriterien aus nicht nachvollziehbaren Gründen geändert wurden und plötzlich Zeiss in allen Punkten Bestanbieter war. Der Geschäftsführer bei Kalmar, Jürgen Wurzer, bestätigte, dass er von Eschenbacher kontaktiert und darauf hingewiesen wurde, dass dieser, bei entsprechendem Entgegenkommen seitens Wurzers bzw. der Firma Kalmar, die Ausschreibung noch beeinflussen könne. Eschenbacher weist diese Vorwürfe zurück. Der Revisionsbericht jedoch erzählt Gegenteiliges: Das Verhalten von Eschbacher sei den Vorgaben der Unantastbarkeit nicht dienlich gewesen. "Aus unserer Sicht sind gesetzliche und interne Vorgaben für eine ordnungsgemäße Abwicklung des gesamten Beschaffungsvorganges nicht eingehalten worden. (...) Die Konzernrevision empfiehlt, das Vergabeverfahren ‘Containerstapler' ... mit sofortiger Wirkung zu widerrufen."
Auch wenn das Vergabeverfahren mittlerweile tatsächlich widerrufen wurde, so gilt es dennoch zu klären, wie es zu diesem den Gesetzen nicht entsprechendem Bieterskandal kommen konnte und herauszufinden, wer davon wusste bzw. dieses Verhalten deckte oder davon profitierte. Eine Gebarungsprüfung des Rechnungshofes soll dies im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Rechts- und Zweckmäßigkeit überprüfen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgendes
ANTRAG/VERLANGEN:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„ Der Rechnungshof wird gemäß §99 GOG mit der Durchführung einer Sonderprüfung der Gebarung der ÖBB- Dienstleistungs GmbH Rail Cargo Austria AG insbesondere hinsichtlich des Vergabeverfahrens von Containerstaplern (seit 2007) beauftragt.“
Wien, am 15.10.2009
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Josef Bucher Sigisbert Dolinschek
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Gerald Grosz Christoph Hagen
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Ursula Haubner Joesf Jury
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Ing. Robert Lugar Maximilian Linder
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Kurt List Stefan Markowitz
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Stefan Petzner Herbert Scheibner
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Martina Schenk Dr. Wolfgang Spadiut
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Mag. Ewald Stadler Dr. Martin Strutz
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Erich Tadler Gerhard Huber
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Mag. Rainer Widmann Ernest Windholz