839/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 22.10.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Zanger, Dolinschek, Pirklhuber
Kolleginnen und Kollegen
betreffend der Kennzeichnung von Lebensmitteln
Die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten an die Informationen über Lebensmittel, deren Produktionsweise und Beschaffenheit sowie deren Nähr- und Gesundheitswerte sind in den letzten Jahren gestiegen. Neben verschiedenen Qualitätsaspekten wie Herkunft der Rohstoffe, schonende Verarbeitungsweisen oder Frische von Produkten, spielen vermehrt auch ernährungsphysiologische Aspekte (Nährwert, gesundheitsförderndes Potential von Lebensmitteln) und ethische Werte wie Umwelt- und Tiergerechtheit für die Kaufentscheidungen eine steigende Rolle.
Diesem Informationswunsch wird die gültige Lebensmittelkennzeichnung nicht immer gerecht. Im speziellen gelten die meisten Kennzeichnungsvorschriften nur für verpackte Waren. Die Kennzeichnungen bei unverpackt abgegebenen Waren und in der Gemeinschaftsverpflegung in gewerblichen und nicht gewerblichen gastronomischen Betrieben sind kaum geregelt.
Vielfach wird jedoch in der gegenwärtigen Praxis der Lebensmittelindustrie aus Kostengründen auf billige Ersatzstoffe mit der klaren Zielsetzung der Nachahmung der Eigenschaften echter Produkte gesetzt. Dabei werden Nahrungsmittel tierischer Herkunft meist durch andere, oft aus Palmöl oder Sojaöl unter Zusatz von Pulvermischungen, Farb- und Geschmacksstoffen ersetzt. Ähnlich wird auch bei Milch-Speiseeis verfahren.
Da die Lebensmittelkennzeichnung EU-weit harmonisiert ist, sind nationale Alleingänge im Sinne von national-gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Angaben EU-rechtlich nicht möglich. Freiwillige Kennzeichnungsmodelle, auch auf nationalgesetzlicher Basis, die die erwähnten Verbraucherwünsche berücksichtigen, sind aber jedenfalls zulässig, sofern VerbraucherInnen nicht getäuscht werden.
Ein verlässliches Gütezeichengesetz, das solche neuen Kennzeichnungsregeln für „besondere Qualitäten" bei Lebensmitteln schafft, die auf klaren und transparenten Kriterien beruhen und unabhängig kontrolliert werden, ist im Regierungsübereinkommen von SPÖ und ÖVP vorgesehen.
Gütezeichen wie z.B. das AMA-Gütezeichen können dem Verbraucher mehr Sicherheit und Klarheit über Herkunft und Qualität geben. Gütezeichen zeichnen nicht nur eine besondere Warenqualität aus, sondern es steht eine öffentliche Institution dahinter, die verantwortlich für die Aussagekraft des Gütezeichens ist.
Qualitätsprogramme, die auf Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe bei Produktion und Verarbeitung sowie auf klar über den gesetzlichen Vorgaben liegende andere Qualitätsparameter setzen, steigern die Qualität und Sicherheit bei der Herstellung, stärken das Vertrauen der Verbraucher und sind ein wesentlicher Beitrag zur Absicherung der österreichischen Landwirtschaft. Derartige Qualitätsprogramme sind daher auszubauen. Für viele Konsumentinnen und Konsumenten stellt die gentechnikfreie Erzeugung von Lebensmitteln ein wichtiges Qualitätsmerkmal dar, eine klare Kennzeichnung soll auf wichtige Qualitätskriterien aufmerksam machen.
Ein weiterer Handlungsspielraum zur Verbesserung der Konsumenteninformation liegt im nationalen Spielraum bezüglich Kennzeichnungen, durch die keine Behinderung des Binnenmarktes ausgeht - nämlich verbesserte Kennzeichnungsbestimmungen auch für offen abgegebene Waren in gewerblichen und nicht gewerblichen gastronomischen Betrieben. Im Sinne der Verhältnismäßigkeit dürfen allerdings diese Kennzeichnungsanforderungen nicht über die gesetzlichen Vorgaben, die für verpackte Lebensmittel gelten, hinausgehen.
Qualitätsprogramme, die auf Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe bei Produktion und Verarbeitung sowie über den gesetzlichen Vorgaben liegende andere Qualitätsparameter setzen, steigern die Sicherheit bei der Herstellung, stärken das Vertrauen der Verbraucher und sind ein wesentlicher Beitrag zur Absicherung der österreichischen Landwirtschaft, Lebensmittelwirtschaft sowie der gewerblichen und nicht gewerblichen gastronomischen Betrieben.
Häufig verwechseln jedoch die Konsumenten Gütezeichen mit anderen Kennzeichnungen. Die beiden bekanntesten staatlich geprüften Gütezeichen im Lebensmittelbereich sind das AMA-Gütesiegel und das AMA-Bio-Zeichen. Beide sind Garanten für österreichische Rohstoffe und Erzeugung sowie in vielen Produktbereichen auch für eine über den gesetzlichen EU-Standards liegende Beschaffenheit und Qualität. Durch das Außerkrafttreten der Gütezeichenverordnung mit Ende 2009 ist nun die Chance und Notwendigkeit für eine entsprechende Nachfolgeregelung gegeben.
Durch die zunehmende Änderung der allgemeinen Lebensumstände ist ein vermehrter Außerhauskonsum feststellbar; d.h., dass immer weniger in der eigenen Küche mit frischen Lebensmitteln gekocht wird und immer mehr Fertiggerichte konsumiert werden bzw. in gewerblichen und nicht gewerblichen gastronomischen Betrieben oder in Kantinen gegessen wird. Laut aktueller Auswertung der Agrarmarkt Austria sind ca. 45% des Außer-Haus-Fleischkonsums nicht aus österreichischer Herkunft. Ebenso wurde in der Zeitschrift Konsument vom Oktober 2009 festgestellt, dass besonders Pizza-Zustelldienste wenig auskunftsfreudig betreffend die Verwendung von Käse sind. Hier liegt es an den Gastwirten bzw. an den Kantinenbetreibern, entsprechende Informationen, die auf dem Etikett für die Konsumenten verfügbar sind, auch in ihre Speisekarten bzw. Aushänge aufzunehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht:
o eine Positiv-Kennzeichnungs-Regelung des Angebotes für gewerbliche und nicht gewerbliche gastronomische Betriebe (z.B. Restaurants, Kantinen, Heurigen, Buschenschenken, Seniorenheimen, Schulküchen) - welche Speisen verabreichen und verkaufen - über Herkunft und Produktionsweise (wie z.B. Haltungsform der Legehennen) der wert-bestimmenden Lebensmittel - hier im Speziellen Fleisch, Milch und Eier, zu erarbeiten.
o Dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, welche klare Regelungen betreffend Gütezeichen enthält, um nachhaltig erzeugte, und/oder anderwärtig hochwertige Produkte der Ernährungswirtschaft bzw. Dienstleistungen durch entsprechende Gütezeichen auszuzeichnen.
o Eine Richtlinie für die Positiv-Kennzeichnung für Produkte, die Eier als Zutat enthalten, zu erarbeiten, damit die Angabe der Haltungsform in verarbeitenden Lebensmitteln ersichtlich ist.
o Sich auf EU-Ebene im Rahmen der derzeit verhandelten „VerbraucherinformationsVO“ dafür einzusetzen, dass - zumindest bei unverarbeiteten Produkten - die Herkunft verpflichtend anzugeben ist.
o Sich auf EU-Ebene über die Neugestaltung der Risikobewertung von GVOs durch die Europäische Lebensmittelagentur (EFSA) einzusetzen.
o Alle Produkte mit gentechnisch veränderten Bestandteilen klar zu kennzeichnen, damit die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und der Wirtschaft gegeben ist.
o Dass auf EU-Ebene Maßnahmen getroffen werden, damit Lebensmittelimitate oder „Schummelprodukte“ besser von Konsumentinnen und Konsumenten erkannt werden.
o Umgehend dafür Sorge zu tragen, das österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) zu überarbeiten, um klare Beurteilungskriterien für Imitatprodukte zu erhalten.
o Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht der einzelnen Bundesländer zu veranlassen, um die Einhaltung der Kennzeichnungsbestimmungen sicher zu stellen.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Konsumentenschutz