842/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 05.11.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Abgeordneten Dr. Spadiut, Grosz, Schenk

Kollegin und Kollegen

betreffend Umsetzung der Toleranzvereinbarungen „Mindestanforderungen für die Haltung von Rindern in bergbäuerlichen und kleinbäuerlichen Betrieben“

 

Im Zuge der Umsetzung des Tierschutzgesetzes wurden zwischen den mitbefassten Stakeholdern bezüglich der Haltung von Rindern in bergbäuerlichen und kleinbäuerlichen Betrieben Toleranz- und Ausnahmeregelungen zu den, im Verordnungswege erlassenen, Mindestanforderungen beschlossen.

 

So sind teuer Umbauten für kleine Betriebe, vor allem im bergbäuerlichen Bereich, finanziell nicht immer zu bewältigen wenn bei den Standgrößen nur einige Zentimeter fehlen. Auch enge Hoflagen oder Nebenerwerbsbetriebe bedingen mitunter, dass nicht immer ausreichend Personen für den täglichen Austrieb zur Verfügung stehen.

 

Die Kontrolle der Einhaltung der Tierschutzverordnungen obliegt den Kontrollorganen der Länder mit ihrer Expertise. Das bedeutet, dass diese in der Lage sein müssen, das Wohl von Tieren in ihrer Gesamtheit zu beurteilen, sämtliche Haltungsfaktoren eines Tieres gegeneinander abzuwägen und gegebenenfalls mit der Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen zu berichtigen. 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, bis Jahresende mittels entsprechender Vollzugsanweisungen im Rahmen des Tierschutzgesetzes die vereinbarten Toleranz- und Ausnahmeregelungen bezüglich der Mindestanforderungen für die Haltung von Rindern im bergbäuerlichen und kleinbäuerlichen Bereich umzusetzen und den Kontrollorganen der Länder klare Richtlinien vorzugeben“.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.

 

 

Wien, am 5. November 2009