852/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 12.11.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

DRINGLICHER ANTRAG

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Grünewald, Freundinnen und Freunde,

betreffend Umsetzung der Beschlüsse des Nationalrats vom 24. September 2008 zur Finanzierung der Universitäten

Begründung

Alle Parlamentsparteien bekannten sich 2007 einstimmig dazu, bis 2020 2 % des BIP für Universitäten und Fachhochschulen aufzuwenden. Am 24. September 2008 wurden im Nationalrat neuerlich Beschlüsse über den dazu notwenigen Budgetpfad gefasst und die Regierung aufgefordert, eine ausreichende Finanzierung der Universitäten sicherzustellen. Neben der weitgehenden Abschaffung der Studiengebühren wurden konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der universitären Ressourcen beschlossen. Diese Anträge warten immer noch auf die Umsetzung.

Das am BIP gemessene Hochschulbudget ist der wichtigste und aussagekräftigste Indikator für die Messung der Hochschulausgaben eines Landes. In Österreich stagnieren diese seit 2000 bei rund 1 %, sinken tendenziell sogar und liegen damit signifikant unter dem OECD Schnitt. Vorbildnationen wie Finnland und Schweden geben ca. 1,7 % am BIP für ihre Hochschulen aus. Die im internationalen Vergleich offensichtliche Unterdotierung der Universitäten ist verbunden mit einer fehlenden Bildungsstrategie das wesentliche Hemmnis einer zukunftsweisenden Weiterentwicklung der österreichischen Bildungs- und Forschungspolitik: Zusammen mit dem Mangel an klaren Zielvorstellungen der Regierung über die Aufgaben von Universitäten und Fachhochschulen gerät Österreich zum europäischen Nachzügler.

Aufgrund der restriktiven Budgets wurden weiters über Jahre wichtige Professuren nicht nach besetzt, der Mangel an HochschullehrerInnen bedingt teils untragbare Betreuungsverhältnisse für Studierende und damit verbundene Qualitätseinbußen in der Lehre. Studienverzögerungen sind ein Resultat davon. Laut Universitätsbericht 2008 werden zwischen 2009 bis 2010 voraussichtlich 580 Professor Innenstellen aufgrund von Pensionierungen/Emeritierungen vakant - womit mehr als ein Viertel aller Stellen neu zu besetzen sind.


Seit Jahren kritisiert die OECD auch, dass Österreich zu wenig Studierende hat, wodurch unsere niedrigen AkademikerInnenquoten zumindest teilweise erklärbar sind. Eine große Belastung für viele Studierende und somit vielfach auch eine Begründung für „Drop out" Raten ist die Notwendigkeit, neben dem Studium noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu müssen. Zuletzt lag die Erwerbstätigkeitsquote von Studierenden bei über 80 Prozent. Erwerbstätigkeit neben der Berufsausbildung führt oft zu Zeitverzögerungen im Studium und dadurch zum Verlust wichtiger Beihilfen. Weniger als 20 % der Studierenden in Österreich beziehen Studienbeihilfe. Eine Verbesserung und Verbreiterung unseres Stipendiensystems ist daher dringend notwendig.

Zahlreiche Universitätsstandorte klagen über Raumnot, Sanierungsbedarf und die Nichterfüllung von ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen. Von Seiten der Universitätenkonferenz (UNIKO) wurden unter dem Titel „Großsanierungen“ die offenen Bau- und Sanierungsprojekte (Stand August 2009) mit einen Finanzierungsbedarf von 1,6 Milliarden Euro für die Errichtungskosten und zusätzlich 300 Millionen für Einrichtungskosten erhoben.

Mit der Autonomie der Universitäten wurde von den Rektoren auch die Übernahme universitärer Liegenschaften gefordert. Das ursprüngliche Versprechen, diesem Wunsch zu entsprechen, wurde von der Regierung nicht eingelöst, die Universitäten zahlen jährliche Mieten in der Höhe von rund 200 Millionen Euro an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG).

Den Universitäten müssen noch heuer mindestens 200 Millionen Euro additiv zu Studiengebührenersatz, Kollektivvertrag und notwendigen Sanierungsmassnahmen zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollen 100 Millionen Euro aus dem Budget als Sondermittel zugewiesen werden, damit umgehend 100 Professor Innenstellen nachbesetzt, 100 neue wissenschaftliche MitarbeiterInnen finanziert und einige der dringlichsten Bau- und Sanierungsprojekte vorgezogen werden können. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, die zu einer 50 %igen Mietreduktion durch die BIG führen und somit die universitären Budgets um weitere 100 Millionen Euro entlasten. Damit soll die dringend notwendige Ausweitung von Stipendien bzw. der Zahl der Studienbeihilfebezieherlnnen auf EU Niveau umgesetzt werden. Ziel sollte schon nächstes Jahr die budgetäre Umsetzung des Finanzierungspfades sein, wie ihn die UNIKO zur Zielerreichung der 2 % am BIP errechnet hat.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert, die Beschlüsse des Nationalrats vom 24. September 2008 betreffend die Finanzierung der Universitäten rasch umzusetzen:

1)         Durch öffentliche und private Investitionen sollen die Budgets für den tertiären Bildungssektor ab dem Jahr 2009 bis spätestens 2020 auf 2 % des BIP erhöht werden - das sind jährliche Steigerungen von mindestens 200 Mio. Euro zusätzlich. Die Globalbudgetierung der Universitäten soll daher - im Vergleich mit dem Budget des Jahres 2008 - im Jahr 2009 um 200, im Jahr 2010 um 400, im Jahr 2011 um 600, im Jahr 2012 um 800 Mio. Euro erhöht werden.

Die Betreuungsrelationen von Lehrenden und Studierenden soll verbessert und neue attraktive Angebote für berufstätige StudentInnen, wie Teilzeitstudium und E- Learning, eingerichtet werden. Es sind Maßnahmen zu setzen, die die Qualität der Lehre und Forschung steigern sowie zu lange Studienzeiten und Drop out's auf ein Minimum reduzieren. Zusätzlich ist die vollständige Finanzierung des ausverhandelten Kollektivvertrages für Universitätsbedienstete im Budget 2009 sicherzustellen. (891/A(E) XXIII.GP).

2)         Die   Bundesregierung   wird   aufgefordert,   in   der   Budgetplanung   für   die Bereitstellung von zusätzlichen 30 Mio. Euro jährlich in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 für Vorziehprofessuren und andere Hochschullehrer Sorge zu tragen. Diese zusätzlichen Mittel sollen schwerpunktmäßig den Universitäten zur Verfügung gestellt werden,   die  vom  Wegfall  der Zugangsbeschränkungen  betroffen  sind. (448/UEAXXIII.GP).

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieses Antrags unter Verweis auf § 74a GOG iVm § 93 Abs. 2 GOG verlangt.