864/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 18.11.2009
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Stefan Markowitz, Stefan Petzner
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Aufhebung der 10% Limit bei Modellversuchen der „Neuen Mittelschule“ sowie Überführung der Schulversuche ins Regelschulwesen
Angesichts der derzeit geübten Praxis für die Anwendung des bundesweiten 10% Limits bei der Genehmigung von Modellversuchen zur „Neuen Mittelschule“ stellt sich die Frage, an welchen Kriterien sich das Ministerium orientiert, wenn diese 10% Grenze überschritten wird. Bisher ließ die Genehmigungsroutine eine den regionalen Bedürfnissen entsprechende Streuung der Modellversuche vermissen. Der daraus entstehende Konkurrenzkampf der Bundesländer um potentielle Standorte zur Errichtung des Schulversuchs ist nicht geeignet, das österreichische Schulsystem nachhaltig und flächendeckend im Sinne der dringend notwendigen Schulreform weiterzuentwickeln. Das vom Ministerium angewandte Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ zeugt von fehlender langfristiger Planung und fehlenden klaren Überlegungen zur Implementierung der „Neuen Mittelschule“ in den Regelschulbetrieb. Darüber hinaus wird der laufende Schulversuch von Schülern wie Eltern sehr positiv angenommen, was für eine ehest mögliche Überführung in den Regelschulbetrieb spricht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht, dem Nationalrat ehebaldigst einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die ersatzlose Streichung der bundesweiten 10% Grenze für die Beantragung von Schulversuchen zur „Neuen Mittelschule“ vorsieht.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.