865/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 18.11.2009
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Rasinger
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Nationaler Aktionsplan Ernährung – NAP.E
Ernährung und Bewegung sind wesentliche Eckpfeiler der Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung. Ernährungsassoziierte Erkrankungen sind weltweit und auch in Österreich im Steigen begriffen, Übergewicht mit seinen Folgeerscheinungen wird von der Weltgesundheitsorganisation als „Epidemie des 21. Jahrhunderts“ bezeichnet. Die WHO fordert in ihrer „Globalen Strategie über Ernährung, Bewegung und Gesundheit“ die Staaten auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Auch die EU-Kommission schlägt im „Weißbuch Ernährung“ konkrete Maßnahmen für eine europäische Strategie zur Bekämpfung von Übergewicht und Vermeidung von ernährungsassoziierten Erkrankungen vor. Dies ist einerseits als politischer Auftrag an die Mitgliedsstaaten zu verstehen, im Rahmen von nationalen Aktivitäten tätig zu werden, andererseits die entsprechenden europäischen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Einige EU-Mitgliedsländer sind bereits entsprechend tätig geworden. So hat z.B. Deutschland eine erste nationale Initiative gestartet (IN FORM – nationaler Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten). Eine ähnlich breit angelegte Gemeinschaftsaktion ist auch in Österreich notwendig, daher ist auch für Österreich ein „Nationaler Aktionsplan Ernährung – NAP.E“ geplant. Einige Aktivitäten wurden bereits gesetzt. Einen Überblick dafür bietet der „Österreichische Ernährungsbericht 2008“. In einem eigenen Kapitel Public Health/Gesundheitsförderung/-Prävention wurden österreichische Aktivitäten vorgestellt, Empfehlungen für eine Optimierung der Ernährungssituation in Österreich gegeben und Überlegungen zur Verbesserung der Ernährungskommunikation in Österreich angestellt.
Ein erstes Grobkonzept für
einen „Nationalen Aktionsplan Ernährung“ wurde im BMG bereits erstellt
und wird derzeit von der AGES (Kompetenzzentrum Ernährungsprävention)
weiter ausgearbeitet. Der offizielle Entwurf eines NAP.E soll Anfang 2010 vorgelegt
und einem allgemeinen Konsultationsverfahren unterzogen werden. Dieser Entwurf soll
dann unter Berücksichtigung des Ernährungsberichtes 2008 und
internationaler Erfahrungen (Bestpractice-Modelle) mit den betroffenen
Verkehrskreisen und ExpertInnen weiter entwickelt werden.
Dieser NAP.E ist als dynamischer Plan zu verstehen, in dem Ziele definiert,
Handlungsfelder identifiziert und aktualisiert sowie sukzessiv verschiedene
Maßnahmen und Projekte „eingehängt“ werden.
Über allem steht das Ziel: „Die gesunde Wahl muss die leichte werden“. Dafür sind Maßnahmen auf der Verhaltens- und auf der Verhältnisebene gleichermaßen nötig. Ernährungsbildung und die Vermittlung von Ernährungskompetenz sind weitere Ziele und setzen voraus, dass klare Informationen über und auf Lebensmitteln aber auch hinsichtlich Ernährungsempfehlungen verfügbar sind. Zusätzlich müssen sich – durch entsprechende Anreize und/oder gesetzliche Vorgaben die alltäglichen Lebens- und Essumwelten der Menschen verbessern. Nur ein Mix an verschiedenen Maßnahmen, Interventionen und Partizipationsmöglichkeiten, unterlegt mit entsprechenden wissenschaftlichen Datenerhebungen und -auswertungen, auf unterschiedlichen Stufen und in verschiedenen Settings ist zielführend und nachhaltig. Eine zentralistische Steuerung wird nicht angestrebt und ein Zurückziehen auf „nur“ gesetzliche Maßnahmen ist nicht erfolgsträchtig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Österreichischen Ernährungsbericht 2008 und unter Einbindung aller Gebietskörperschaften sowie der Medizin und Ernährungswissenschaft die Arbeiten für einen „Nationalen Aktionsplan Ernährung – NAP.E“ ergebnisorientiert weiter zu führen und diesen dem Parlament so rasch als möglich zu übermitteln.“
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss