876/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.11.2009
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Alev Korun, Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ratifizierung der UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen

 

Am 20. Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf Empfehlung des Menschenrechtsrats den Entwurf für ein internationales Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen. Das Übereinkommen ist als rechtsverbindliches Instrument gegen das Verschwindenlassen von Personen konzipiert.

 

Unter dem Ausdruck „Verschwindenlassen“ wird die Festnahme, Haft, Entführung oder jede andere Form von Freiheitsentzug durch Staatsagenten oder durch eine Person oder Personengruppe verstanden, die mit der Erlaubnis, Unterstützung oder Duldung (billigende Inkaufnahme) des Staates handelt, gefolgt von einer Weigerung, den Freiheitsentzug zu bestätigen oder von einer Verheimlichung des Schicksals oder des Aufenthaltsortes der verschwundenen Person, was der betroffenen Person jeden rechtlichen Schutz entzieht (Artikel 2).

 

Gemäß Art 1 soll niemand Opfer einer solchen Praxis werden, die Konvention sieht keine Ausnahmesituationen vor. Weder Krieg, Kriegsgefahr, politische Instabilität noch ein anderer öffentlicher Notstand darf als Rechtfertigung zum Verschwindenlassen von Personen herangezogen werden.

 

Eine rasche Ratifikation der Konvention durch Österreich und die Vornahme der entsprechenden Anpassungen im österreichischen Recht sind aus den folgenden Gründen von Bedeutung:

 

Auch wenn man eigentlich einen Rückgang des „Verschwindenlassens“ erwartet hätte, da dies vor allem in den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts in verschiedenen lateinamerikanischen Diktaturen gang und gäbe war, greifen in letzter Zeit zahlreiche Staaten unter dem Deckmantel des „Kriegs gegen den Terror“ vermehrt auf diese unannehmbare Praxis zurück.


Mit Stand 19. Februar 2009 haben 8 Vertragsstaaten die Konvention ratifiziert. Um in Kraft treten zu können benötigt die Konvention 20 Ratifizierungen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich die notwendigen Vorlagen zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.