885/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.11.2009
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Bucher

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Abkehr von den Basel II-Grundsätzen

 

Ein Grundproblem besteht darin, dass Banken aufgrund der bestehenden Gesetzeslage gezwungen werden, KMU´s aufgrund statischer Bewertungsmodelle statt aufgrund individueller, langfristiger Risikobeurteilungen einzustufen. Insoweit erfolgt die Risikobewertung grundsätzlich abstrakt (nach Ratings, deren Qualität nicht zuletzt von verschiedensten Interessen geprägt und verzerrt ist), d.h. ohne konkreten  Bezug zur Person bzw. zum Unternehmen und ohne Berücksichtigung des langfristigen Entwicklungspotentials. Dies wirkt bei  KMU´s besonders erschwerend. Insbesondere in Krisenzeiten verschärfen sich die aus der abstrakten Anknüpfung an kurzfristige Ratings resultierenden Probleme ins Unermessliche, da mit sinkenden Ratings auch die Anforderungen an die Kreditnehmer sowie an die kreditgebenden Banken steigen. Letztlich trifft dies die KMU´s und kleinere Banken, die mit derartigen Betrieben in der Regel zusammenarbeiten.

Zum Schutz vor besorgniserregenden volkwirtschaftlichen Auswirkungen bzw. damit verbundenen Wohlstandsverlusten für Österreich ist daher ein sofortiger Abschied von „Basel II“ zu vollziehen. Vielmehr sind allein die generationsbewährten Kräfte der Risikostandards der europäischen Banken, der Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der nationalen Bankaufsicht geeignet, den Bankensektor zu sichern, ohne gleichzeitig eine maßgeblichen Gefährdung des österreichischen Mittelstandes und kleinerer Banken zu erzeugen.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, sich auf internationaler Ebene bzw. auf EU-Ebene für die Abkehr von den Basel II-Grundsätzen einzusetzen und dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den eine solche national umgesetzt wird.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.

 

Wien, 19.11.2009