898/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 19.11.2009
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Dolinschek, Markowitz,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend finanzielle Unterstützung von Menschen mit Behinderungen aufgrund von Diskriminierung

 

 

Menschen mit Behinderungen berichten oftmals über erhebliche Schwierigkeiten eine Versicherungsanstalt zu finden, bei denen sie eine private Versicherung abschließen können. Insbesondere ist es für die betroffenen Personen oftmals nicht möglich, eine Versicherungsanstalt zum Abschluss einer Personenversicherung (insbesondere Krankenversicherung, Pflegeversicherung) zu  bewegen. Obwohl das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz regelt, dass niemand aufgrund einer Behinderung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden darf sind aber Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen in diesem Bereich evident. Grundsätzlich hat die betroffene Person bei Verletzung des Diskriminierungsverbotes Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und auf eine Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung. Oft reichen aber die finanziellen Mittel der Menschen mit Behinderungen aber nicht aus, um ihr Recht wirklich durchzusetzen. Zur Rechtsdurchsetzung soll daher ein entsprechender Fonds eingerichtet werden, der bei Diskriminierung finanzielle Belastungen für diese Menschen verhindern soll.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Einrichtung eines Fonds zur finanziellen Unterstützung von Menschen mit Behinderungen für die Rechtsdurchsetzung bei Diskriminierung vorsieht.“

 

Wien, am 19. November 2009

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.