904/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2009
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Entschließungsantrag

 

Der Abgeordneten Dr. Spadiut, Gerald Grosz

Kollegin und Kollegen

betreffend Kontrollen von Lebendtiertransporten an den alten Grenzübergängen und Bundesstraßen

 

Das österreichische Tiertransportgesetz 2007 regelt die Umsetzung der EU-Verordnung 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport. Internationale Tiertransporte dürfen nur von zugelassenen Transportunternehmern mit Befähigungsnachweis und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Transportkriterien erfolgen. Eine der Auswirkungen der Öffnung der österreichischen Grenzen war, dass die von der Polizei und den diensthabenden Tierschutz-Kontrollorganen durchgeführten Kontrollen von den Grenzen auf großen Transitrouten bzw. Autobahnen in den grenznahen Raum verlagert wurden.

 

Mängel bei sechs von zehn Transporten sind jedoch nach aktuellen Medienberichten an der Tagesordnung. Eine Möglichkeit die österreichischen Kontrollen sicher zu umgehen ist es, auf Nebenstraßen auszuweichen, da Tiertransporte an den alten Grenzübergängen oder Bundesstraßen nicht mehr oder nur aufgrund spezieller Hinweise kontrolliert werden.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 „Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert mittels entsprechender Vollzugsanweisungen im Rahmen des Tierschutzgesetztes sicherzustellen, dass die alten Grenzübergängen und österreichischen Bundesstraßen in die Kontrollpläne miteinbezogen werden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen

 

 

Wien, am 10. Dezember 2009