906/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 10.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut
Kollegin und Kollegen
betreffend Schaffung eines Lehrstuhls für Geriatrie
Die Aus- und Weiterbildung unserer Ärztinnen und Ärzte kann nur aufgrund der demographischen Entwicklung der Bevölkerung sowie den Anforderungen im Gesundheitsbereich erfolgen und ist auch dahingehend laufenden Anpassungen zu unterziehen.
Vor allem ältere Menschen haben gesonderte Anforderungen in den Bereichen der Inneren Medizin, der Orthopädie, der Neurologie und der Psychiatrie (Gerontopsychiatrie) - was unter dem Fachbereich „der Lehre von den Krankheiten des alternden Menschen“, der Geriatrie auch Alters- oder Altenmedizin bzw. -heilkunde, subsumiert ist.
Die geriatrische Ausbildung unserer Mediziner muss daher eine entsprechende Aufwertung erfahren und die universitäre Forschung auf dem gleichem Niveau wie die medizinische Forschung entwickelt werden. Daher ist die Errichtung eines eigenen Lehrstuhls für den Bereich der Betreuung und Pflege älterer Menschen an österreichischen Universitäten wie z.B. der Medizinischen Universität Graz unumgänglich.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat so schnell als möglich einen Gesetzesvorschlage zu übermitteln der die Schaffung eines Lehrstuhles für Geriatrie an zumindest einer Medizinischen Universität vorsieht“.
Wien, am 10. Dezember 2009
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt.