907/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 10.12.2009
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Johann Rädler, Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Rosa Lohfeyer

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Einführung der Rettungsgasse auf Österreichs Autobahnen und Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung

 

 

Unter einer Rettungsgasse wird die Bildung eines Fahrweges für Rettungskräfte durch die Autofahrer/innen auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen verstanden. Diese wird auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung und baulicher Mitteltrennung immer zwischen dem äußerst linken und dem nächst folgenden Fahrstreifen gebildet.

 

Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet, sich bei Stauungen am jeweiligen Rand des entsprechenden Fahrstreifens aufzustellen und zwischen den angehaltenen Fahrzeugkolonnen eine Fahrgasse zu öffnen.

 

In Österreich ist nach geltendem Recht für Einsatzfahrzeuge der Pannenstreifen freizuhalten. Dieser kann aber oft - selbst aus legitimen - Gründen blockiert sein oder ist baulich gar nicht oder nicht in ausreichender Breite oder nicht durchgehend

(z.B. bei Brücken, in Tunnels etc.) vorhanden.

Feuerwehr und Rettungsdienst haben durch die starke Zunahme des Verkehrs auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen öfters Schwierigkeiten, bei Unfällen mit Staubildung die rasche Bergung und Versorgung von Verletzten gewährleisten zu können.

 

Derzeit gibt es keine gesetzliche Regelung, wie eine Rettungsgasse zu bilden ist und auf welcher Seite man Platz machen muss. Überdies ist es beim Wahrnehmen eines Folgetonhorns bereits oft zu spät, um den Rettungskräften zeitgerecht ein unbehindertes Vorwärtskommen zu ermöglichen.

 

In Deutschland ist die Rettungsgasse schon seit mehr als 30 Jahren gesetzlich verankert, in der Schweiz wird sie allgemein praktiziert. Wenn sich ein Stau gebildet hat, weichen Pkw und Lkw an den rechten und linken Rand des betreffenden Fahrstreifens, sodass in der Mitte die Spur für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge befahrbar bleibt.


Das Regierungsübereinkommen für diese Legislaturperiode sieht vor, dass die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Freigabe von Pannenstreifen (wie in anderen EU Staaten) geprüft werden soll (in diesem Zusammenhang wird auch das System der „Rettungsgasse“ erwähnt.). Darunter wird die wirkliche Freischaltung für den fließenden Verkehr in Spitzenstunden nach Prüfung, ob er tatsächlich leer ist, verstanden. Die Rettungsgasse ist eine Voraussetzung hierfür; andernfalls kann der Pannenstreifen auch nicht fallweise für den Verkehr freigegeben werden. Daher bekommt auch in diesem Zusammenhang die Rettungsgasse eine besondere Bedeutung.

 

Ziel soll jedenfalls die Verbesserung der Erreichbarkeit von Unfallstellen auf Österreichs Autobahnen und Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung durch vorsorgliches Bilden einer Rettungsgasse bei Staus sein.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, muss allerdings zuerst geprüft werden, ob das System der Rettungsgasse in Österreich ein wirksames Mittel zur Gewährleistung eines Sicherheitsgewinnes sein kann.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht,

- im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Inneres und den Bundesländern,

- in Absprache mit den Feuerwehr- und Rettungsorganisationen sowie

- in Kooperation mit Medien, den Autofahrerclubs, den Fahrschulen und der ASFINAG

die Einführung der Rettungsgasse auf Österreichs Autobahnen und Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung zu prüfen und dem Nationalrat darüber bis spätestens 1. Dezember 2010 einen Bericht vorzulegen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.