944/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 29.01.2010
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möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher und Kollegen
betreffend Kürzung aller Parteienförderungen
Die politischen Parteien erhalten in Österreich vom Bund und den Ländern mit 171,2 Millionen Euro in Relation zur derzeitigen budgetären Situation unserer Republik jährlich viel zu viel Steuergeld. Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen daher einen neuen, fairen Auf- teilungsschlüssel, der für alle politischen Parteien gleich gelten soll: Künftig soll die Förderung, die Bund und Länder an politische Parteien vergeben können, maximal 5 Euro pro jeweils Wahlberechtigtem betragen.
Dadurch könnten die Fördermittel die politische Parteien derzeit lukrieren, von 171,2 Millionen Euro auf 65,52 Millionen Euro gekürzt werden. Die pro Kopf Förderung im Bund liegt derzeit bei 7,4 Euro. Bei den Bundesländern sind Wien (27,8 Euro pro Wahlberechtigtem, insgesamt 32,1 Millionen Euro) und Kärnten (22,9 Euro pro Kopf, insgesamt 10,1 Millionen Euro) die absoluten Spitzenreiter. Mit dem BZÖ-Parteienförderungskürzungsmodell könnten allein in Wien 26,3 Millionen Euro, in Kärnten 7,9 Millionen Euro eingespart werden.
Die Bundesregierung ist also aufgefordert, mit dem Ziel, eine entsprechende Art. 15a- Vereinbarung abzuschließen, in Verhandlungen mit den Bundesländern zu treten damit diese notwendige Maßnahme auch in deren Wirkungsbereich wirksam werde.
Die mit einer derartigen drastischen Kürzung der Parteienförderung bundesweit erzielten Einsparungen sollten zweckgebunden zur Erhöhung der Sicherheit für die österreichische Bevölkerung eingesetzt werden. Mit den vom BZÖ errechneten Einsparungen in der Höhe von 105,7 Millionen Euro könnte man zum Beispiel mehr als 2.000 neue Polizisten anstellen.
In diesem Zusammenhang sei auf die dramatische Kriminalitätsentwicklung in Österreich verwiesen, die den Beweis für die Behauptung bringt, dass die rot-schwarz geführte Bundes- regierung nicht in der Lage ist, die Kriminalität einzudämmen: Der Anteil der ausländischen Straftäter liegt bei Wohnungseinbrüchen bei über 70 Prozent, während in Wien nur 3,7 Prozent dieser Fälle aufgeklärt werden. Diese Zahlen kommen einer Einladung an die Kriminellen gleich, sich das Diebesgut abzuholen. Bei der österreichischen Bevölkerung hat sich bereits Resignation breit gemacht. Ein sofort einzuberufender Sicherheitsgipfel wie auch die vorüber- gehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen sowie einer Grenzschutztruppe als mindeste Sofortmassnahmen sind das Gebot der Stunde, um klar aufzuzeigen, dass dieser Bundes- regierung das Eigentum der Österreicherinnen und Österreicher noch etwas wert ist!
Angesichts der obgenannten Zahlen haben die Menschen zu Recht kein Verständnis für eine Parteienförderung von 171,2 Millionen Euro pro Jahr. Das BZÖ will mehr Geld für die Sicherheit in Österreich und weniger Geld für die Parteien. Die Handlungsfähigkeit der Parteien wird durch die Kürzung der Förderung bis auf ein paar Marketingmaßnahmen nicht eingeschränkt. Die Bevölkerung kann den Schilderwald vor Wahlen und die grinsenden Politiker, die sie auf Schritt und Tritt verfolgen, ohnehin nicht mehr sehen.
Zur Absicherung der widmungsgemäßen Verwendung ist, als weitere Maßnahme, die begleitende Kontrolle der Verwendung dieser Fördergelder durch den Rechnungshof nötig, da es unstreitig im Sinne der Steuerzahler ist, dass Wahlkampfkosten und Parteienförderung kontrolliert zurückgeschraubt werden und so mehr Geld für die Sicherheit bleibt.
Aus obigen Erwägungen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Im Interesse der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung wird der Bundeskanzler ersucht, unverzüglich Verhandlungen mit den Bundesländern gemäß Art 15a B-VG aufzunehmen, mit dem Ziel, im jeweiligen do. Wirkungsbereich die derzeit geltenden Förderungsmöglichkeiten der politischen Parteien nach folgenden Grundsätzen neu zu regeln:
1. Künftig soll die Förderung, die Bund und Länder an politische Parteien vergeben können, maximal 5 Euro pro im jeweiligen Wirkungsbereich Wahlberechtigtem betragen.
2. Die mit einer derartigen drastischen Kürzung der Parteienförderung Österreich weit erzielten Einsparungen sollen zweckgebunden zur Erhöhung der Sicherheit für die österreichische Bevölkerung eingesetzt werden.
3. Zur Absicherung der widmungsgemäßen Verwendung ist eine begleitende Kontrolle der Verwendung dieser Fördergelder durch den Rechnungshof vorzusehen.
Weiters wird der Bundeskanzler ersucht, dem Nationalrat eine diesen Grundsätzen entsprechende Regierungsvorlage für den Wirkungsbereich des Bundes vorzulegen.
Wien, am 29. Jänner 2010
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.