947/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schutz der Elefanten im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA)

 

 

Begründung

Elefanten sind nach wie vor in weiten Teilen Afrikas und Asiens hoch gefährdet, einerseits durch Lebensraumzerstörung und anderseits durch die illegale Bejagung für den internationalen Elfenbeinmarkt.  Obwohl seit 1990 ein internationales Elfenbein-Handelsverbot in Kraft ist, haben die Wilderei und der illegale Handel seit Ende der 90er Jahre wieder dramatisch zugenommen. Es ist davon auszugehen, dass mehr als 30.000 Elefanten pro Jahr für den Elfenbeinmarkt sterben. Laut ETIS, dem “Elephant trade information system“, das im Auftrag des WA Daten zum illegalen Elfenbeinhandel erfasst, ist vor allem im letzten Jahr die Menge an beschlagnahmtem Elfenbein dramatisch in die Höhe gegangen. Auch die Naturschutzbehörden vieler afrikanischer Länder geben an, dass die Wilderei massiv zugenommen hat.

Die 15. Konferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) findet vom 13.-25. März 2010 in Dohar, Katar statt. Die afrikanischen Länder Tansania und Sambia verlangen eine Lockerung des Schutzstatus von Elefanten, das heißt eine Herabstufung der Bestände von Anhang I in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Die Herunterstufung des Schutzstatus der Elefanten zielt im wesentlichen darauf ab, zukünftig den Export von Elfenbein zu legalisieren. Wie DNA-Analysen belegen, kommen aus Tansania als auch aus Sambia große Mengen Elfenbein, die in anderen Staaten beschlagnahmt wurden. Die Anträge Tansanias und Sambias erfüllen in keiner Weise die Kriterien der WA Resolutionen 9.24 und 10.9, die vor einer Lockerung des Schutzstatus einen adäquaten Artenschutzvollzug fordern und sind daher entschieden abzulehnen.

Jegliche Unterstützung für die Anträge dieser beiden Staaten steht zudem im Widerspruch zum neunjährigen Elfenbeinmoratorium, das unter Federführung der EU auf der letzten WA Konferenz ausgehandelt wurde und 2008 in Kraft trat. Sie ist auch ein Affront gegen die Mehrheit der afrikanischen Staaten, die den Elfenbeinhandel aus Sorge um ihre Elefantenbestände vehement ablehnt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, die im Rahmen der Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens im März 2010 beantragte Herunterstufung der Elefantenbestände von Anhang I in Anhang II unmissverständlich abzulehnen und sich auf EU-Ebene aktiv für einen konsequenten Schutz der Elefanten einzusetzen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.