960/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Zanger
und weiterer Abgeordneter
betreffend die Umsetzung der Empfehlungen des RH für effektivere Kontrollen durch das Finanzamt Graz-Stadt
Im Rechnungshofbericht Bund 2009/13 ist auf Seite 37 unter der Überschrift „Umsatzbesteuerung ausländischer Unternehmen“ folgendes zu lesen:
„Das bundesweit zuständige Finanzamt Graz-Stadt überwies in den Jahren 2003 bis 2007 rd. 4,6 Mrd. EUR. Umsatzsteuer an ausländische Unternehmer. Das waren pro Jahr mehr als 5% des Umsatzsteueraufkommens. Aufgrund der stark steigenden Arbeitsbelastung konnten ab 2007 nur mehr ausgewählte Fälle kontrolliert werden. Da jedoch die im Verantwortungsbereich des BMF gelegene elektronische Fallauswahl für einen ganzen Bereich noch nicht ausgereift war, wurden (sic!) in den Jahren 2007 und 2008 rd. 1 Mrd. EUR ohne risikoadäquate Kontrollen ausgezahlt.
Für die Betrugsbekämpfung gab es weder Unterstützung durch das BMF noch stand Personal dafür zur Verfügung.“
Desweiteren geht aus dem oben zitierten Bericht hervor, dass von 2003 bis 2007 die an ausländische Unternehmer überwiesenen Umsatzsteuerguthaben um rd. 38% und die Erledigungen um rd. 81% anstiegen. Die Anzahl der damit beschäftigten Bediensteten verringerte sich im selben Zeitraum um 21%. Das bedeutet, dass der Bearbeitungszeitrahmen für einen Fall um 70% verringert wurde.
Der Rechnungshof empfahl zudem, wie dem Bericht zu entnehmen ist, „bei der erstmaligen steuerlichen Erfassung eines ausländischen Unternehmens jene Daten zu erheben, die auch bei der Neuaufnahme eines inländischen Unternehmers festgestellt werden. Dies ist nach Ansicht des RH erforderlich, um notwendige Basisdaten für die Überprüfung geltend gemachter Umsatzsteuerguthaben zu erlangen.“
Voraussetzung dafür sei unter anderem, dass „die fremdsprachige Unternehmensbescheinigung der ausländischen Behörde erforderlichenfalls mit einer deutschen Übersetzung eingereicht wird, um es dem Finanzamt zu ermöglichen, spezifische Unternehmensmerkmale daraus zu entnehmen; den Mitarbeitern des Finanzamtes Abfragemöglichkeiten von (kostenpflichtigen) internationalen Unternehmensdatenbanken eingeräumt werden und; Kooperationen mit Betrugsbekämpfungseinheiten wie etwa mit „Internet & Cybercrime“ der Zollverwaltung, eingegangen werden, die im Amtshilfeweg Recherchen durchführen.“
Weitere Empfehlungen lauteten, bei der Vergabe von österreichischen UID-Nummern an ausländische Unternehmen das Vorliegen der Voraussetzungen zu überprüfen und „die Kotrolldichte in jenem Umfang, wie im Reorganisationsprojekt beabsichtigt, festzulegen, wobei die Kontrollerfolge einzubeziehen wären.“
Außerdem sei dem RH zufolge „unverzüglich eine treffsichere Risikoauswahl, für die Kontrolle der Rückzahlungen zu entwickeln; und die Datengrundlagen für eine Risikoanalyse durch Einbeziehung weiterer Informationen zu verbessern und; das Schwergewicht bei der Überprüfungstätigkeit bei der Veranlagung ausländischer Unternehmer vermehrt von den Nach- auf die Vorbescheidkontrollen zu verlegen.“
Der RH empfiehlt, zur Bearbeitung der Fälle Wert auf besondere Schulung des Personals zu legen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zukommen zu lassen, die die im RH-Bericht 2009/13 angeführten Vorschläge berücksichtigt und für die Zukunft effektivere Kontrollen durch das Finanzamt Graz-Stadt garantiert.“