962/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Förderung österreichischen Musikschaffens durch den ORF

 

Der durch die öffentliche Hand in Form von Zwangsgebühren finanzierte Österreichische Rundfunk müsste den im § 4 ORF Gesetz verankerten Kulturauftrag umsetzen. Dazu würde auch unter anderem die Förderung der österreichischen Kulturschaffenden gehören. Dabei müsste Bedacht darauf genommen werden, dass vermehrt österreichische Produktionen sowohl im Hörfunk wie auch im Fernsehen gesendet werden. Das ist zur Zeit nicht der Fall.

 

Ein ganz wesentlicher Teil der österreichischen Kultur ist der Bereich der Musik. Deshalb sollte Augenmerk darauf gelegt werden, österreichisches Musikschaffen zu fördern und ihm zu einer entsprechenden Präsenz zu verhelfen.

 

Nachdem derzeit noch über den Inhalt eines neuen ORF Gesetzes diskutiert wird, wäre jetzt die Möglichkeit dieses Anliegen dort zu verankern.

 

 

In diesem Sinne stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachfolgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Novelle des ORF-Gesetzes dahingehend vorsieht, dass der Österreichische Rundfunk künftig dazu verpflichtet ist, so wie in anderen europäischen Ländern, künftig einen angemessenen Anteil der Sendezeit seines Programms heimischem Musikschaffen und Musikproduktionen zur Verfügung zu stellen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.