97/A XXIV. GP

Eingebracht am 03.12.2008
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Antrag

der Abgeordneten Kickl, Neubauer, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG),

BGBLNr. 315/1994, geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG),

BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2008, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl.Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 84/2008, wird wie folgt geändert:

§2 Abs. 8 lautet:

§ 2. (8) Für Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist der Arbeitslosenversicherungsbeitrag ab dem Beginn des folgenden Kalendermonates aus Mitteln der Gebarung Arbeitsmarktpolitik zu tragen.

Begründung

Um der zu geringen Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer, und da vor allem der Frauen, durch eine Lohnnebenkostensenkung wirksam entgegen zu treten, schlagen wir eine Absenkung auf das 55. Lebensjahr vor, um eine merkliche Anhebung der Erwerbs- und Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer zu erreichen, wie sie der Intention dieser Gesetzesbestimmung, entspräche.

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf die erste Lesung um die Zuweisung an den Ausschuss für

Arbeit und Soziales ersucht.