973/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.01.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend leistbare zahnmedizinische Behandlungen in Österreich
 
 

In Österreich herrscht ein immer ausdifferenziertes System der Qualitätssicherung und der Fortbildung im niedergelassenen ärztlichen Bereich vor. Diese immer größere zeitliche und wirtschaftliche Belastung für die österreichische Ärzteschaft wird jedoch, auch von der Ärzteschaft, weitgehend anerkannt, da diese direkt dem österreichischen Patienten zugutekommt. Aufgrund dieser Entwicklung werden einerseits die Qualität der österreichischen Gesundheitsleistungen gelobt und andererseits deren Kosten kritisiert.

 

Im Besonderen sind die Konsequenzen im zahnmedizinischen Bereich deutlich zu erkennen. Für viele Österreicher sind die hohen Selbstbehalte für zahnmedizinische Behandlungen, wie z.B. Zahnregulierungen oder Prothesen, nicht mehr leistbar. Selbstbehalte für Zahn-Prothesen von ungefähr 700 Euro sind für sozial schwache Patienten eine unüberwindbare Hürde. Während die eine Gruppe der Patienten durch Zusatzversicherungen und eigene Zuzahlung von den Errungenschaften der modernen Medizin profitiert, kann die andere Gruppe, aufgrund der sozialen bzw. finanziellen Bedürftigkeit diese zahnmedizinischen Behandlungen in Österreich nicht durchführen lassen. Die Unterstützungsfonds der Krankenkassen sind hier für die Betroffenen aufgrund der restriktiven Handhabung und lange dauernden administrativen Verfahren keine Hilfe. Basierend auf den finanziellen Mitteln der Betroffenen werden Alternativen im nahegelegenen Ausland gesucht, einerseits um die Selbstbehalte in Österreich zu umgehen und andererseits um zahnmedizinische Behandlungen überhaupt in Anspruch nehmen zu können.

 

Leider kommt es gerade in der letzten Zeit immer häufiger vor, dass Sozialpolitiker den Betroffenen anraten, in Österreich nicht leistbare Behandlungen im Ausland durchführen zu lassen. Hier wäre es dringend angesagt, dass es zu Änderungen in Österreich kommt und medizinische Leistungen wieder für die gesamte Bevölkerung leistbar werden.


Diese Problematik wird weiter verschärft indem laut der Anfragebeantwortung 2971/AB, XXIV: GP, die Ansicht vertreten wird, dass „...durch Leistungsinanspruchnahmen in osteuropäischen Ländern keine zusätzlichen Kosten gegenüber einer Leistungsinanspruchnahme im Inland entstehen, weil im Durchschnitt gesehen die Inanspruchnahme von zahnärztlichen Leistungen in beispielsweise Ungarn wegen der niedrigeren Honorare sogar günstiger kommt.“ Diese möglichen kurzfristigen Kosteneinsparungspotentialen, die von Teilen der Systempartner forciert werden, beinhalten jedoch nicht die negativen volkswirtschaftlichen Effekte (wie z.B. Verlust von heimischen Arbeitsplätzen oder den Abfluss von Sozialversicherungsgeldern ins Ausland).

 

Gerade aufgrund der Selbstbehalte und der dadurch resultierenden Zweiklassenmedizin bzw. der negativen volkswirtschaftlichen Effekte kann weder von einer positiven Entwicklung für die österreichischen Patienten noch von einer Kostenersparnis der Sozialversicherungsträger oder von positiven volkswirtschaftlichen Effekten gesprochen werden.

 

Dieses „sozialpolitische Outsoucing“ ist eine Bankrotterklärung der sozialdemokratischen Gesundheitspolitik und daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend alle Maßnahmen zu setzen, damit sämtliche derzeit vorhandenen Selbstbehalte im zahnärztlichen Bereich in Österreich in einem ersten Schritt soweit reduziert werden, um leistbare zahnmedizinische Behandlungen zu gewährleisten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.