981/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.02.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Schwentner, Musiol, Freundinnen und Freunde

 

betreffend eine Änderung des Textes der Bundeshymne

 

Aufgrund einer neuen textlichen Version der Bundeshymne, mit der Einfügung des Wortes „Töchter“,  in der Bildungskampagne des BMUKK, ist die Debatte über eine geschlechtersensible Veränderung des Textes der Bundeshymne wieder aufgeflammt. Viele Frauen fühlen sich nicht miteinbezogen, wenn nur von „großen Söhnen“ die Rede ist. Doch gerade eine Bundeshymne sollte alle StaatsbürgerInnen des Landes in würdiger Weise ansprechen und repräsentieren.

 

In vielen Bereich, ob Kunst oder Kultur, Wissenschaft und Forschung, im Sport oder im sozialen Bereich wird die hervorragende Leistung vieler Frauen oft nur unzureichend gewürdigt. Nach wie vor stehen Männer stärker im Rampenlicht, doch die Leistungen der Frauen können längst nicht mehr übersehen werden. Eine sprachliche Textanpassung der Bundeshymne, die auch den „großen Töchtern“ dieses Landes gebührend Rechnung trägt, ist daher längst an der Zeit.

 

Eine Bundeshymne, die neben Äckern und Domen nur ihre großen Söhne preist, und dies in Brüderchören tut, missachtet den Umstand, dass Österreich ebenso reich an großen Töchtern ist! Die Bundeshymne ist eine Staatssymbol und repräsentiert das Selbstverständnis eines Landes. Solange wir dieses Symbol ernst nehmen, muss es uns ein Anliegen sein, dass der Text den Erfordernissen der Gleichbehandlung entspricht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit Ministerratsbeschluss eine sprachlich aktualisierte und geschlechtergerechte Textfassung der Bundeshymne festzulegen, die dem Gleichbehandlungsgrundatz entspricht.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.