985/A XXIV. GP

Eingebracht am 24.02.2010
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ANTRAG

 

 

des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 44/2009, wird wie folgt geändert:

 

1. § 7 Abs. 7 lautet:

 

          „(7) Die Anzahl der Klassen an öffentlichen Schulen, an denen Schul- bzw. Modellversuche gemäß § 7a durchgeführt werden, darf 20 vH der Anzahl der Klassen an öffentlichen Schulen im Bundesgebiet, soweit es sich aber um Pflichtschulklassen handelt, 10 vH der Anzahl der Klassen an öffentlichen Pflichtschulen im jeweiligen Bundesland nicht übersteigen. Für Pflichtschulen können auf Antrag des Landesschulrates bzw. des Stadtschulrates für Wien zur Umsetzung von Modellversuchen gemäß § 7a beginnend in den Schuljahren 2011/12 und 2012/2013 die 10 vH der Anzahl der Klassen an öffentlichen Pflichtschulen überschritten werden, wenn dadurch 20 vH der Anzahl der Klassen an öffentlichen Pflichtschulen im Bundesgebiet nicht überschritten wird. Dieser Absatz gilt sinngemäß für Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht.“

 

2. Dem § 131 wird nach dem Abs.22 folgender Abs. 23 angefügt:

 

          „(„§) § 7 Abs. 7 diese Bundesgesetzes in der Fassung des BGBl. I Nr. xxx/XXXX tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“

 


Begründung:

 

Der Andrang in die Modellschulen zum Schulversuch Neue Mittelschule ist so groß, dass nicht ausreichend Schulplätze für alle interessierten SchülerInnen bereitgestellt werden können. Nachdem im letzten Jahr die quantitative Beschränkung der Schulversuche von 10% der Klassen im jeweiligen Bundesland auf 10% der Klassen im Bundesgebiet gelockert wurde, ist auch dieser Rahmen inzwischen ausgeschöpft. Zuletzt mussten 68 interessierte Standorte abgelehnt werden.

 

Ziel der Modellversuche zur Neuen Mittelschule ist die Weiterentwicklung der Sekundarstufe I. Nationale und internationale Studien belegen, dass eine frühe Selektion der Kinder keine sachliche Berechtigung hat. Individualisierung des Unterrichts in leistungsheterogenen Schulen und Klassen dagegen ist eine Voraussetzung, um mehr Kinder und Jugendliche an Spitzenleistungen heranzuführen und leistungsschwächere Kinder zu fördern.

 

Derzeit nehmen vor allem Hauptschulen am Schulversuch Neue Mittelschule teil. Nun müssen vermehrt AHS-Unterstufen in die Modellversuche eingebunden werden. Auch diese sollen im Rahmen der Modellversuche zusätzliche Ressourcen für die Individualisierung des Unterrichts erhalten.

 

Um dem hohen Interesse von Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen an der neuen Schulform gerecht zu werden und gleichzeitig auch AHS-Unterstufen vermehr in die Schulversuche zur Neuen Mittelschule einzubinden, muss die quantitative Beschränkung auf 20% der Klassen im Bundesgebiet angehoben werden.

 

Für die Weiterentwicklung der Sekundarstufe I soll die begleitende Evaluation beschleunigt werden, damit ein Überblick über die Leistungen der verschiedenen Modelle zur Neuen Mittelschule geschaffen werden kann.

 

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf eine 1. Lesung die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.