990/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 24.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Musiol, Korun, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Transparenz bei Beschlüssen der Bundesregierung zur Staatsbürgerschaftsverleihung

 

 

Das Staatsbürgerschaftsgesetz sieht in § 10 Abs 6 vor, dass relevante Erfordernisse für die Staatsbürgerschaftsverleihung außer Acht gelassen werden können, wenn die Bundesregierung bestätigt, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft „wegen der vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden außergewöhnlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt“. In diesen Fällen kommt es also nicht auf den zehnjährigen Aufenthalt in Österreich (es muss nicht einmal ein Hauptwohnsitz bestehen) an, ebenfalls muss der Lebensunterhalt nicht gesichert sein und kann der/die Betroffene auch seine/ihre Staatsbürgerschaft behalten. Damit ist der Bundesregierung großes Ermessen in die Hand gegeben und sollte zumindest als Ausgleich ein Mindestmaß an Transparenz eingeführt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

 

a) zur Anwendung des § 10 Abs 6 Staatsbürgerschaftsgesetz eine öffentliche Richtlinie zur Beurteilung der „Außergewöhnlichkeit einer Leistung im besonderen Interesse des Staates“ zu erarbeiten und

b) über Bestätigungen auf Vorliegen eines Staatsinteresses an der Verleihung einer Staatsbürgerschaft im Sinne von § 10 Abs 6 Staatsbürgerschaftgesetz durch die Bundesregierung eine nach Leistungskategorien anonymisierte Liste zu führen und zu veröffentlichen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.