AA-199 XXIV. GP
Eingebracht am 16.06.2011
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Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Lopatka, Mag. Daniela Musiol, Mag. Stadler Kolleginnen und Kollegen
betreffend Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1527/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wilhelm Molterer, Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats- Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa- Wählerevidenzgesetz, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 1973, die Straf- prozessordnung 1975 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2011) in 1257 d.B.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die dem Bericht des Verfassungsausschusses (1257 d.B.) angeschlossene Entschließung betreffend Evaluierung der Strafbestimmungen im Wahlrecht lautet wie folgt:
Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,
1. bis Ende 2011 dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten, welche Strafverfahren seit 1. Jänner 2008 wegen der Verletzung von Vorschriften zur Briefwahl geführt wurden, ob eine Einstellung mangels Strafbarkeit oder aus welchen anderen Gründen erfolgt ist, ob und nach welchen Tatbeständen Verurteilungen erfolgt sind und inwiefern die Briefwahlvorschriften im Hinblick auf das Verhältnis
von Einstellungen und Verurteilungen und das in diesem Fall ausgesprochene Strafmaß durch Straftatbestände ausreichend bewehrt sind,
2. an Hand eines Katalogs von möglichen Missbrauchsfällen im Zusammenhang mit der Briefwahl (Einhaltung des Wahlgeheimnisses, z.B.
Wahlpartys; Ausfüllen der Wahlkarten für eine andere Person; Herstellen falscher Wahlkarten) bis Ende 2012 darzulegen, welche Straftatbestände anzuwenden wären, sowie
3. im Fall des legistischen Anpassungsbedarfs dem Nationalrat bis Ende 2012 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.