100/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.12.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1801-II/BK/3.5/2008
Wien, am . Dezember 2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 28.Oktober 2008 unter der Zahl 23/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kosten des Drogenmissbrauchs“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Nein, da sich diese aus mehreren Faktoren (Prävention, kriminalpolizeiliche Erhebungs-tätigkeit, Therapie aber auch Schäden aus der Begleitkriminalität uä) zusammensetzen und die Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität oftmals von Aktivitäten in der Bekämpfung anderer Kriminalitätsformen nicht trennbar und somit auch nicht isoliert messbar ist.
Zu Frage 3:
In meinem Zuständigkeitsbereich ist sichergestellt, dass die Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität in allen ihren Ausformungen – von der internationalen organisierten Drogenkriminalität über die nationalen Verteilerebenen bis zum Besitz von Suchtmitteln für den Eigenbedarf – einen speziellen Schwerpunkt darstellt.
Zu Frage 4:
In der vom zuständigen Fachbüro betriebenen Kriminalstatistik Online-Suchtmittel werden Ermittlungsergebnisse wegen allgemeiner Straftatbestände nur dann als Beschaffungsdelikt gewertet, wenn sich aus den Ermittlungen der Zusammenhang zwischen dieser Straftat und einem Delikt nach dem SMG mit der erforderlichen Sicherheit ergibt. Aufgrund der Erfahrungen im fachlich zuständigen Büro kann festgestellt werden, dass dieser Zusammenhang in vielen Fällen nicht vollständig nachweisbar ist.
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2002 |
3,5% |
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2003 |
2,8% |
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2004 |
3,1% |
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2005 |
1,9% |
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2006 |
1,8% |
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2007 |
1,7% |
Erläuterung: Beschaffungskriminalität anteilig in Prozent von der Gesamtsumme aller Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz (in wie vielen Fällen in Prozent wurde ein Delikt nach dem Suchtmittelgesetz angezeigt und gleichzeitig ein Bezug zu einem „Beschaffungsdelikt“ hergestellt).
Zu Frage 5:
In der Kriminalstatistik werden naturgemäß nur jene Daten erfasst, die der Polizei bekannt werden. Hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage nach dem Ausmaß des Drogenkonsums kann nur auf einschlägige Studien verwiesen werden, die jedoch nicht vom Innenministerium beauftragt wurden.
Zu Frage 6:
Sowohl Herkunftsland als auch Tätergruppierungen unterscheiden sich je nach Art des illegalen Suchtmittels.
So stammen Heroin- und Opiatprodukte zu etwa 95% aus Afghanistan, welche über die Balkanroute – ausgehend von Afghanistan – nach Europa gelangen. Schmuggel und Handel erfolgen vorwiegend durch türkische Tätergruppierungen. Aber auch albanisch-stämmige, serbische sowie schwarzafrikanische Tätergruppierungen sind aktiv.
Kokain wird vorwiegend aus Kolumbien, Peru, Venezuela und Bolivien hauptsächlich auf dem Luftweg geschmuggelt. Neuerdings gelangt das Kokain auch über Westafrika nach Europa. Der Kokainhandel in Österreich wird dominant durch westafrikanische Tätergruppierungen beherrscht.
Cannabisprodukte werden aus Marokko, aber auch in großem Ausmaß aus den Niederlanden, den Balkanländern und der Schweiz nach Österreich verbracht. Ebenso ist ein steigendes Aufkommen von Produktionsplantagen (sog. „In- und Outdoor-Plantagen“) in Österreich zu beobachten. Waren diese Plantagen früher vermehrt für den Eigengebrauch und die Weitergabe im Bekanntenkreis vorgesehen, so werden sie nun zunehmend gewinnorientiert betrieben. Cannabis wird durch Gruppierungen verschiedenster Nationalitäten vertrieben. Dominant erfolgt der Verkauf durch Tätergruppen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Bedeutend sind auch niederländische und vietnamesische Staatsangehörige. Westafrikanische und nordafrikanische Gruppierungen gewinnen an Bedeutung.
Synthetische Drogen werden vor allem aus Polen, den Niederlanden, Tschechien und der Slowakei nach Österreich eingeführt. Die Verteilung an die Konsumenten erfolgt zumeist durch österreichische Staatsbürger.
Illegale Suchtmittel in Form diverser Medikamente werden aus innerösterreichischen Quellen bezogen. Der Handel erfolgt zumeist durch österreichische Staatsbürger.
Zu Frage 7:
siehe Antwort zu Frage 5
Zu Frage 8:
Unterschiede zwischen ländlichem und urbanem Raum treten vor allem in der Verfügbarkeit der illegalen Suchtmittel zu Tage, welche in Ballungszentren wesentlich höher ist. Öffentliche Plätze mit hohem Passantenaufkommen, Bahnhöfe, Diskotheken, öffentliche Verkehrsmittel oder bei diversen Veranstaltungen (Großkonzerte, Feste) werden unter anderem für den illegalen Drogenverkauf genutzt. Diese Voraussetzungen sind naturgemäß im städtischen Bereich besonders gegeben.
Hinsichtlich des Ausmaßes der Betroffenheit der einzelnen Bundesländer wird auf folgende statistische Daten verwiesen:
Die tabellarische Aufstellung basiert auf der Gesamtanzahl aller Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz im Jahre 2007, aufgegliedert nach Bundesländern. Dabei ist eine Aufteilung nach „Konsum“ nicht möglich. Eine Unterscheidung erfolgt hier nur nach Verbrechen und Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz im Sinne des § 17 StGB.
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Suchtmittelkriminalität 2007
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Anzahl |
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Gesamt |
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Verbrechen |
Vergehen |
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Bundesländer |
Burgenland |
140 |
881 |
1021 |
|
Kärnten |
146 |
1277 |
1423 |
|
|
Niederösterreich |
347 |
3225 |
3572 |
|
|
Oberösterreich |
335 |
3489 |
3824 |
|
|
Salzburg |
135 |
992 |
1127 |
|
|
Steiermark |
191 |
1780 |
1971 |
|
|
Tirol |
210 |
2276 |
2486 |
|
|
Vorarlberg |
200 |
1000 |
1200 |
|
|
Wien |
769 |
6773 |
7542 |
|
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Gesamt |
2473 |
21693 |
24166 |
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Zu Frage 9:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 10:
Nein.