10000/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.02.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1270-II/BK/3/2011
Wien, am . Februar 2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 14. Dezember 2011 unter der Zahl 10173/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Berichtspflicht“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Da Oberst K. mit Wirksamkeit vom 14. Oktober 2008 dem Bundesministerium für Inneres, Bundeskriminalamt-Abteilung 3 dienstzugeteilt wurde, war er ab diesem Zeitpunkt dem Leiter der Abteilung 3 berichtspflichtig.
Von
der Sonderkommission unter Leitung von Oberst K. wurden auf Grund eines ent-sprechenden
Auftrages der Oberstaatsanwaltschaft Wien an diese Anlassberichte (am
9. Februar, am 13. Mai und am 19. Mai 2009) und Zwischenberichte (am 4.
Februar, am 17. April und am 14. Juli 2009) gemäß § 100
Strafprozessordnung erstattet.
Über die Erstattung mündlicher Berichte liegen keine Aufzeichnungen vor.
Zu den Fragen 5 bis 13:
Nein.
Zu den Fragen 14 und 15:
Anordnungen über Berichtspflichten an das Kabinett bestehen nicht.