10000/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.02.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1270-II/BK/3/2011

 

Wien, am     . Februar 2012

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 14. Dezember 2011 unter der Zahl 10173/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Berichtspflicht“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Da Oberst K. mit Wirksamkeit vom 14. Oktober 2008 dem Bundesministerium für Inneres, Bundeskriminalamt-Abteilung 3 dienstzugeteilt wurde, war er ab diesem Zeitpunkt dem Leiter der Abteilung 3 berichtspflichtig.

 

Von der Sonderkommission unter Leitung von Oberst K. wurden auf Grund eines ent-sprechenden Auftrages der Oberstaatsanwaltschaft Wien an diese Anlassberichte (am
9. Februar, am 13. Mai und am 19. Mai 2009) und Zwischenberichte (am 4. Februar, am 17. April und am 14. Juli 2009) gemäß § 100 Strafprozessordnung erstattet.


Über die Erstattung mündlicher Berichte liegen keine Aufzeichnungen vor.

 

Zu den Fragen 5 bis 13:

Nein.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

Anordnungen über Berichtspflichten an das Kabinett bestehen nicht.