10004/AB XXIV. GP
Eingelangt am
14.02.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0266-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10149/J vom 14. Dezember 2011 der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1., 2. und 4.:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.
Zu 3., 4.a, 4.b und 4.a bis 4.d:
Hierzu liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine Daten in elektronisch auswertbarer Form vor. Daher können aus verfahrensökonomischen Gründen keine diesbezüglichen Angaben gemacht werden. Darüber hinaus können Fragen zu Steuereinnahmen aus einzelnen Agrargemeinschaften in den einzelnen Ortsgemeinden nicht beantwortet werden, da die Informationen der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht des § 48a der Bundesabgabenordnung unterliegen.
Mit freundlichen Grüßen