10006/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.02.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                  Wien, am        Februar 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0268-I/4/2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10151/J vom 14. Dezember 2011 der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2. und 4.:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 3., 4.a, 4.b und 4.a bis 4.d:

Hierzu liegen dem Bundesministerium für Finanzen keine Daten in elektronisch auswertbarer Form vor. Daher können aus verfahrensökonomischen Gründen keine diesbezüglichen Angaben gemacht werden. Darüber hinaus können Fragen zu Steuereinnahmen aus einzelnen Agrargemeinschaften in den einzelnen Ortsgemeinden nicht beantwortet werden, da die Informationen der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht des § 48a der Bundesabgabenordnung unterliegen.

 

Mit freundlichen Grüßen