10011/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.02.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 9. Februar 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0414-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10143/J       betreffend „Vorschläge des Rechnungshofes - 3. Auflage des Positionspapiers "Verwaltungsreform"“, welche die Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen am 14. Dezember 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 und 6 der Anfrage:

 

Der Bund ist nach Art. 10 Abs. 1 Z. 17 B-VG für die Bevölkerungspolitik zu-ständig, soweit diese "die Gewährung von Kinderbeihilfen und die Schaffung   eines Lastenausgleiches im Interesse der Familie zum Gegenstand hat". Auf Grund dieser Kompetenzzuordnung hat der Bund insbesondere das Familien-lastenausgleichsgesetz 1967 sowie das - zu einem Leistungsausgleich weiterentwickelte - Kinderbetreuungsgeldgesetz erlassen. Durch die damit festgelegten Geld- und Sachleistungen wurde aus Sicht des Bundes ein konsistentes System an Familienleistungen geschaffen und dem diesbezüglichen verfassungs-rechtlichen Auftrag nachgekommen.


Hinsichtlich der von den einzelnen Ländern im eigenen Wirkungsbereich ergangenen Familienleistungen besteht seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend keine unmittelbare Einflussmöglichkeit. Dennoch werde ich mich weiterhin im Rahmen meiner Möglichkeiten mit allfälligen Parallelitäten und Überschneidungen von Familienleistungen auseinandersetzen.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Der Rechnungshof zeigt ein inhaltlich breites Spektrum an Familienleistungen auf. Dazu ist festzuhalten, dass es auf Bundesseite klare sachliche Begründungen für die Kompetenzaufteilung gibt. So wird beispielsweise nach dem Rechnungshof die Studienförderung den Familienleistungen zugerechnet. Dass die Studien-förderung durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und durch dessen Studienbeihilfenbehörden administriert wird, ist im Hinblick auf die inhaltliche Zuordnung zu studienrechtlichen Belangen zweckmäßig und richtig.

 

Dass steuerliche Angelegenheiten durch das Bundesministerium für Finanzen und die in dessen Zuständigkeitsbereich fallenden Finanzämter abgewickelt werden, ist ebenfalls sachlich nachvollziehbar. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass aus Gründen der Verwaltungsökonomie der Kinderabsetzbetrag gemeinsam mit der Familienbeihilfe zur Auszahlung kommt.

 

Wenn der Unterhaltsvorschuss dem Bundesministerium für Justiz zugeordnet wird, ist das ebenso inhaltlich stimmig, da Unterhaltsangelegenheiten von den Gerichten behandelt werden.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit ist für den Bereich der Krankenver-sicherung zuständig; insofern sind auch das Wochengeld, die Krankenver-sicherung beim Kinderbetreuungsgeld und die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, die vom Rechnungshof ebenfalls zu den Familienleistungen gerechnet werden, wegen der inhaltlichen Verbindungen sinnvollerweise bei diesem Ressort angesiedelt.

 

Gleiches gilt für das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Bezug auf Pensionsbeiträge und für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bei den finanziellen Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen.

 

Hauptaugenmerk des FLAF muss es künftig verstärkt sein, die Ausgaben für   Familienförderung möglichst lückenlos darzustellen und eventuell nicht familienrelevante Ausgabenkategorien in geeignete andere Budgetkapitel zu verlagern. Wichtig ist, dass der FLAF das tatsächliche Geschehen im Familienbereich       abbildet und  Einnahmen und Ausgaben einander konsistent und transparent  gegenübergestellt werden.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die familienpolitische Datenbank wurde vom  Österreichischen Institut für      Familienforschung (ÖIF) im Herbst 2011 fertiggestellt. Sie dient der Erfassung familienbezogener Maßnahmen von Bund und Ländern ab dem Jahr 1990, unabhängig davon, ob diese noch in Kraft sind oder nicht. Personenbezogene Daten von Bürger/inne/n sind nicht enthalten.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen dienen regelmäßig der Treffsicherheit von Leistungen und sind daher grundsätzlich zielführend. Um jedoch einen Überblick über derzeit in Verwendung stehende Einkommensbegriffe zu erhalten und etwaiges Vereinfachungspotenzial zu erarbeiten, wurde vom Bundes-ministerium für Finanzen eine Arbeitsgruppe zum Thema "Einkommensbegriff" ins Leben gerufen, in der auch mein Ressort vertreten ist.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Eine Plattform von Bund und Ländern zum angesprochenen Informationsaustausch gibt es bereits in Form der jährlich stattfindenden Landesfamilien-referent/inn/en-Konferenzen.


Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die Behandlung von Entschließungsanträgen obliegt dem Nationalrat.