10019/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.02.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0352-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 10139/J-NR/2011

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Enteignung von ca. 18.000 Tirolerinnen und Tirolern wegen Wiedereinführung des geteilten Eigentums, wegen des Fehlens von Verjährungs- und Ersitzungsregelungen, Einführung einer „societas leonina“ als public private partnership „Gemeindegutsagrargemeinschaft“ und Beseitigung der Rechtskraftwirkung von Bescheiden im Sonderprivatrecht der ländlichen Bodenordnung für Gemeinschaftsbesitz“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 130:

Wie bereits in der Beantwortung der Anfrage Zl. 10058/J-NR/2011 bitte ich um Verständnis dafür, dass ich weder auf die in der schriftlichen Anfrage gestellten Fragen noch auf die Ausführungen in der Präambel der Anfrage näher eingehen kann. Neuerlich kann ich nur darauf hinweisen, dass auch die gegenständliche Anfrage Angelegenheiten der Flurverfassung und der Bodenreform betrifft, die nicht in meinen Vollziehungsbereich fallen. Soweit sich zahlreiche Fragepunkte auf Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes und der Agrarbehörden beziehen, steht es mir aufgrund des im Artikel 94 B-VG verankerten verfassungsmäßigen Prinzips der Gewaltentrennung nicht zu, diese Entscheidungen auch nur zu kommentieren oder zu kritisieren.

Ich darf im Übrigen auf die weiteren Ausführungen der erwähnten Anfragebeantwortung verweisen.

Wien,      . Februar 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl