1002/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0068-Pers./Org.e//2009 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 17. April 2009
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1014/J-NR/2009 betreffend geschlechtergerechte Budgetpolitik 2009 – Gender Budgeting, die die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 20. Februar 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Art. 13 Abs. 3 B-VG bestimmt, dass ab 1. Jänner 2009 Bund, Länder und Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben haben. Da Gender Budgeting als Teil der wirkungsorientierten Haushaltsführung erst mit der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform ab 2013 Einzug finden wird, ist die gendergerechte Budgetierung erst im Aufbau.
Zu Frage 1: An eine Ausweitung der Ressourcen ist gedacht.
Zu Frage 2: Die
Zuständigkeit zur Umsetzung von Gender Budgeting im Bundesministerium
für Wissenschaft und Forschung liegt auf Grund der für den Prozess
erforderlichen strategischen Planung und Zusammenführung von Budget-,
Gender- und Fachexpertise in der Präsidialsektion in
Zu Frage 3: Für die Erstellung des Budgetvoranschlages 2009 wurde keine externe fachliche Expertise beigezogen.
Zu Frage 4: Es werden keine NGO’s bzw. zivilgesellschaftlichen Akteur/innen miteinbezogen.
Zu Fragen 5, 10 bis 13, 15, 17 und 18: Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1005/J-NR/2009 durch den Herrn Bundesminister für Finanzen verwiesen.
Zu Frage 6: Auf Grund der derzeitigen Überlegungen bezüglich einer flächendeckenden Einführung von Gender Budgeting im Hinblick auf die zweite Etappe der Haushaltsrechtsreform werden 2009 keine weiteren Einzelprojekte mit der Zielsetzung der Ausgabenanalyse nach Gleichstellungsaspekten durchgeführt.
Zu Frage 7: Im Rahmen des von der Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung ausgearbeiteten Pilotprojekts wird die Vergabe der Leistungs-stipendien durch die Universitäten im Hinblick auf Genderaspekte analysiert. Sofern geschlechtsspezifische Differenzen im Bereich der Leistungsstipendien sichtbar werden, die nicht durch mangelnde Leistung erklärbar sind, wird der nächste Schritt in Richtung Gleichstellung eine entsprechende Adaptierung der Vorgaben umfassen.
Zu Frage 8: Nein.
Zu Frage 9: Auf Grund der derzeitigen Analysen mit Pilotprojektcharakter wurde nur ein kleiner Bereich der Budgets analysiert (siehe Frage 7); der Prozentsatz am Gesamtbudget beträgt daher 0,12 %.
Zu Frage 14: Derzeit sind
noch keine Aussagen möglich, da sich Gender Budgeting erst im Stadium
der
Zu Frage 16: Von einem Forschungsdefizit per se kann nicht gesprochen werden. An folgenden Universitäten sind Gender-Professuren eingerichtet:
Universität Wien: Politikwissenschaft - Governance und Gender Universität Graz: Soziologie der Geschlechterverhältnisse Wirtschaftsuniversität Wien: Gender and Diversity Organizations Wirtschaftsuniversität Wien: Institut für Institutionelle und Heterodoxe Ökonomie Universität Linz: Institut für Frauen- und Geschlechterforschung
Es ist weiters darauf hinzuweisen, dass die Universitäten im Rahmen der Autonomie selbst über Forschungsschwerpunkte entscheiden.
2008 wurden insgesamt 18 Einrichtungen Förderungen für gender-relevante Themenstellungen gewährt.
Zu Frage 19: Für die
nachgeordneten Dienststellen gelten analog die Ausführungen für den
Bereich der
Der Bundesminister: Dr. Johannes Hahn e.h.
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