10035/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.02.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0275-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10183/J vom 20. Dezember 2011 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Da Steuerpflichtige noch bis Juni 2012 ihre Abgabenerklärung für das Veranlagungsjahr 2011 abgeben können, sind abgesicherte Angaben für 2011 noch nicht möglich. Die im Folgenden angegebenen Daten beziehen sich daher auf 2010.
Zu 1.:
Die Zusammensetzung und Zahl der Personen, die mehr als eine Million Euro an steuer-pflichtigem Einkommen beziehen, schwankt sehr stark, da diese Schwelle oft durch einmalige Erträge überschritten wird. 2010 gaben 253 Personen an, mindestens eine Million Euro an steuerpflichtigem Einkommen zu beziehen.
Zu 2.:
Über das Gesamtvermögen und seine Zuordnung liegen keine abschließenden amtlichen Daten vor.
Zu 3.:
Im Jahr 2010 wies eine einzige Person ein steuerpflichtiges Einkommen von zumindest einer Million Euro auf und bezog gleichzeitig Pflegegeld.
Zu 4.:
Darüber kann keine Auskunft erteilt werden, da keine abschließenden amtlichen Daten über das Gesamtvermögen und seine Zuordnung vorliegen.
Zu 5.:
Im Jahr 2010 machten etwa 50.000 Personen, die Pflegegeld beziehen, außergewöhnliche Belastungen geltend.
Zu 6.:
Im Jahr 2010 wurden insgesamt 330 Millionen Euro an außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht, davon rund 20 Millionen mit Selbstbehalt.
Zu 7.:
Bezogen auf die Anzahl jener Pflegegeldbezieher, die tatsächlich außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht haben, wurden 2010 durchschnittlich 6.600 Euro geltend gemacht.
Zu 8.:
Da es sich um einen sehr kleinen Personenkreis handelt, der über ein steuerpflichtiges Einkommen von zumindest einer Million Euro verfügt und Pflegegeld bezieht, können im Hinblick auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungsverpflichtung gemäß § 48a Bundes-abgabenordnung hierzu keine näheren Angaben gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen