10039/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.02.2012
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0010-I/4/2012 |
Wien, am 20. Februar 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 20. Dezember 2011 unter der Nr. 10180/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Öffentlichkeitsarbeit des Bundespressedienstes zum Gehaltsrechner gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Ist der Bundespressedienst auch für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst zuständig?
Der Bundespressedienst ist teilweise auch für die Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst zuständig.
Zu Frage 2:
Ø Sind die Ausgaben für Informationstätigkeiten zum Gehaltsrechner aus dem Budget für Frauenangelegenheit beglichen worden oder aus dem Budget des Bundespressedienstes?
Die Ausgaben für Informationstätigkeiten zum Gehaltsrechner sind aus dem Budget des Bundeskanzleramtes beglichen worden. Intern erfolgte die Bedeckung sowohl aus dem Budget für Frauenangelegenheiten als auch aus dem Budget des Bundespressedienstes.
Zu Frage 3:
Ø Sind im Budget des Bundespressedienstes auch Mittel für die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst veranschlagt? Falls ja, wie hoch ist der Betrag der für das Jahr 2011 veranschlagt ist und wie hoch ist der Betrag, der für das Jahr 2012 veranschlagt ist?
In den Budgetansätzen des Bundeskanzleramtes, die dem Bundespressedienst zugeordnet sind, sind keine Mittel für Medien- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst speziell veranschlagt. Der Bundespressedienst nimmt jedoch gemäß seinem Auftrag die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit für die Bundesregierung, daher auch für die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst wahr und realisiert Informationsinitiativen der Bundesregierung.
Zu Frage 4:
Ø Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob der Bundespressedienst eine Informationsoffensive finanziert?
Der Bundespressedienst nimmt Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit für die Bundesregierung wahr und realisiert Informationsinitiativen der Bundesregierung. Maßgeblich für die Entscheidung, ob der Bundespressedienst eine Informationsoffensive finanziert, ist somit der Umstand, dass es sich bei der Informationsoffensive um die Kommunikationstätigkeit zu einem Vorhaben eines der genannten Organe handelt. Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode bekennt sich ausdrücklich zur Chancengleichheit, zur Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt, zur Förderung der Einkommensgerechtigkeit und zur Förderung von Frauen in Wissenschaft, Forschung sowie atypischen Berufen und in Spitzenpositionen.
Zu Frage 5:
Ø Wie hoch ist der Betrag, den der Bundespressedienst für die Erstellung von „Informationsmaterial“ wie z.B. Plakate oder Folder betreffend den Gehaltsrechner ausgegeben haben?
Die Inserate zum Gehaltsrechner wurden vom Bundespressedienst erstellt, es erfolgte keine externe Beauftragung. Die Kosten betrugen ca. € 135,-- inkl. Abgaben.
Zu Frage 6:
Ø In welchen Medien hat der Bundespressedienst Inserate zum Gehaltsrechner geschaltet?
In folgenden Medien wurden durch den Bundespressedienst Inserate zum Gehaltsrechner geschalten:
Der Standard, Österreich, Heute, NÖN Niederösterreichische Nachrichten, OÖN Oberösterreichische Nachrichten, VN Vorarlberger Nachrichten, Kleine Zeitung, Falter, Ganze Woche, Madonna, Woman, NEWS, TV-Media, Biber und RMA Regionalmedien Austria.
Zu Frage 7:
Ø Wie hoch ist der Betrag, den der Bundespressedienst für die Schaltung von Medieninseraten zum Gehaltsrechner verwendet hat?
Die Kosten für die Schaltungen zum Thema „Gehaltsrechner“ betrugen € 310.639,32 inkl. Abgaben.
Zu Frage 8:
Ø Wird es eine Evaluierung der Wirkung der Informationsoffensive zum Gehaltsrechner seitens des Bundespressedienstes geben? Falls ja, welche Kriterien wird diese Evaluierung umfassen?
Der Bundespressedienst hat sich u.a. zum Ziel gesetzt, mittels Erhöhung des Schaltvolumens in frauenspezifischen Medien bzw. durch Inserate mit frauenspezifischem Inhalt, die Anzahl der von Frauen beim Bürgerservice/Servicetelefon getätigten Anrufe zu steigern. Die Evaluierung dieser Maßnahmen (Anzahl der Anrufe) erfolgt direkt beim Bürgerservice/Servicetelefon.
Mit freundlichen Grüßen