10041/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.02.2012
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0356-III/4a/2011
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 20. Februar 2012
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10218/J-NR/2011 betreffend Rücklagenbildung und -verwendung durch das BMWF, die die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen am 22. Dezember 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Rücklagen ergeben sich aus dem Budget der letzten Jahre, die gemäß den Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes gebildet wurden und werden nicht budgetiert, sondern ergeben sich aus der Differenz des Bundesvoranschlages zum tatsächlichen Zahlungserfolg am Jahresende.
Der Stand der Rücklagen des Bundesministeriums
für Wissenschaft und Forschung per
31. Jänner 2011 (nach der Rücklagenbildung für das Jahr 2010)
betrug 331,8 Mio. €; von diesen Rücklagen wurden im Laufe des Jahres
2011 58,3 Mio. € im Bereich des Ressorts verwendet. Somit bestand zum
angeführten Stichtag 3.11.2011 ein Rücklagenstand von 273,5 Mio.
€.
Ein Rücklagenvolumen von 544,8 Mio. € – wie in der
Präambel zur gegenständlichen Anfrage angeführt – ist
nicht bekannt.
Zu Frage 2:
Die Rücklagen im Bereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurden vor allem seit dem Finanzjahr 2009, insbesondere zur Finanzierung des FWF, des IST Austria, für MedAustron und die Klinikbauten gebildet. Durch nicht im Wirkungsbereich des Bundes-ministeriums für Wissenschaft und Forschung gelegene Verzögerungen und Verschiebungen bei Vorhaben, Projekten und Programmen wurden die Mittel nicht sofort benötigt und sind nun für diese Zwecke in den Folgejahren reserviert.
Zu Frage 3:
Wie in Frage 2 bereits erwähnt, bestehen Zahlungsverpflichtungen außerhalb der Universitäten besonders für den FWF, das IST Austria, die ÖAW und MedAustron, die erfüllt werden müssen, und die sich auch aus den mehrjährigen Planungshorizonten ergeben.
Zu Frage 4:
Es bestehen keine Vorbelastungen im Sinne des §
45 BHG auf einzelne Rücklagenteile. Jedoch bestehen Vorbelastungen des
Ressorts für künftige Finanzjahre (teilweise bis ins Jahr 2018), die
zu bedecken sind. Bei diesen Vorbelastungen wurde das Einvernehmen mit dem
Bundes-ministerium für Finanzen hergestellt. Die Bedeckung dieser
Vorbelastungen erfolgt aus den
laufenden Budgets der nächsten Jahre und den Rücklagen der letzten
Jahre.
Zu Frage 5:
Die so genannte „Hochschulmilliarde“ wird
nicht aus Rücklagen des Bundesministeriums für Wissenschaft und
Forschung bedient, sondern die finanziellen Mittel werden in den Budgets ab
2013 zusätzlich enthalten sein. Die ausverhandelten Zusatzmittel von 2013
bis 2015 betragen 750 Mio. €; dazu kommen die bereits budgetierten 240
Mio. € an Offensivmitteln. Daraus
ergeben sich im Zeitraum 2013 bis 2015 für die Hochschulen zusätzliche
990 Mio. €.
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.