10052/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/0040-II/10/2012

 

Wien, am        . Februar 2012

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Mayerhofer, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 21. Dezember 2011 unter der Zahl 10200/J an mich eine schriftliche parla-mentarische Anfrage betreffend „Grazer Umstände“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen

Jahr 2009

Jahr 2010

Jänner-September 2011

Angezeigte Fälle

Geklärte Fälle

Angezeigte Fälle

Geklärte Fälle

Angezeigte Fälle

Geklärte Fälle

§ 125 StGB –

Sachbeschädigung

2.698

465

2.804

500

1.980

332

§ 126 StGB –

schwere Sachbe-schädigung

124

32

195

89

91

18


§ 126a StGB –

Datenbeschädigung

2

2

4

-

1

-

§ 126b StGB –

Störung der Funktions-fähigkeit eines Computers

-

-

3

-

-

-

§ 126c StGB –

Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten

2

-

3

-

1

-

§ 127 StGB –

Diebstahl

8.133

1.392

7.461

1.459

5.313

1.122

§ 128 StGB –

schwerer Diebstahl

114

14

122

31

88

20

§ 129 StGB –

Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen

4.129

240

3.007

312

2.274

207

§ 130 StGB – gewerbs-mäßiger Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung

126

93

146

124

118

108

§ 131 StGB – Räuberischer Diebstahl

22

13

35

20

19

18

§ 132 StGB – Entziehung von Energie

4

2

4

4

4

4

§ 133 StGB –

Veruntreuung

73

63

89

84

70

61

§ 134 StGB –

Unterschlagung

124

26

106

22

103

24

§ 135 StGB –

Dauernde Sach-entziehung

34

22

21

8

12

7

§ 136 StGB –

Unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen

31

21

31

17

33

21

§ 137 StGB –

Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischerei-recht

1

-

-

-

1

1

§ 141 StGB –

Entwendung

12

12

17

13

10

10

§ 142 StGB –

Raub

89

38

116

50

71

25

§ 143 StGB –

Schwerer Raub

50

23

56

28

32

16

§ 144 StGB –

Erpressung

12

10

10

8

4

4

§ 145 StGB –

Schwere Erpressung

8

8

3

3

7

7

§ 146 StGB –

Betrug

556

380

584

390

456

325

§ 147 StGB –

Schwerer Betrug

121

68

124

88

92

61

§ 148 StGB –

Gewerbsmäßiger Betrug

79

65

69

46

32

23

§ 148a StGB –

Betrügerischer Daten-verarbeitungsmissbrauch

3

2

5

-

3

-

§ 149 StGB –

Erschleichung einer Leistung

48

48

18

18

7

7

§ 150 StGB –

Notbetrug

1

1

-

-

-

-

§ 153 StGB –

Untreue

5

5

25

25

9

9

§ 153b StGB – Förderungsmissbrauch

1

1

-

-

-

-

§ 153c StGB –

Vorenthalten von Dienst-nehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

2

2

10

10

12

12

§ 153d StGB – Betrügerisches Vorenthalten von Sozialversicherungs-beiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

-

-

2

2

-

-

§ 154 StGB –

Geldwucher

1

1

-

-

-

-

§ 156 StGB –

Betrügerische Krida

3

3

6

6

4

4

§ 159 StGB –

Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen

2

2

-

-

-

-

§ 162 StGB –

Vollstreckungsvereitelung

-

-

2

2

1

1

§ 164 StGB –

Hehlerei

96

94

75

73

63

60

§ 165 StGB –

Geldwäscherei

13

13

25

20

22

20

§ 168 StGB –

Glücksspiel

1

-

-

-

1

1

§ 168a StGB –

Ketten- oder Pyramidenspiele

-

-

1

1

1

1

§ 168c StGB –

Geschenkannahme durch Bedienstete oder Betraute

-

-

1

1

-

-

§ 168d StGB –

Bestechung von Bediensteten oder Betrauten

-

-

1

1

-

-

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

Zu den Fragen 5 und 6:

Rund 600 an denen ca. 6.100 Exekutivbeamte aktiv beteiligt waren.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Es wurden von ca. 5.100 Exekutivbeamten ungefähr 41.000 Überstunden geleistet.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Die angesprochene legistische Problematik bezog sich auf neue „Designerdrogen“ bzw. auf die „Grenzmengendefinitionen“ betreffend Strafbarkeit. Mit dem am 1. Jänner 2012 in Kraft getretenen neuen Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammen-hang mit neuen psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz, NPSG, BGBl. I Nr. 146/2011) wurde auf diese Problematik entsprechend eingegangen.

 

Zu Frage 11:

Ein bestimmter Prozentsatz an personellem Unterstand ist aufgrund von nicht im Detail planbarer Personalstandsentwicklungen sowie des planstellentechnischen Abdeckungs-bedarfes von bestimmten Abwesenheiten (Aus- und Fortbildungen, Karenzierungen, Herabsetzung der Wochenarbeitszeit, gesetzlich vorgesehene Dienstfreistellungen) systemimmanent.

 

Zu Frage 12

Der positiven Entwicklung des Personalstandes wird sukzessive durch Ausmusterungen von Polizeigrundausbildungslehrgängen sowie durch Versetzungen aus anderen Bundesländern soweit wie möglich Rechnung getragen.

 

Zu Frage 13:

Im Jahr 2011 sind im Bereich des Stadtpolizeikommandos Graz 38.499,40 system-immanente Überstunden angefallen.

 

Zu Frage 14 bis 18:

Nein.

 

Zu Frage 19:

Aufgrund der mangelnden rechtlichen Determinierung der beiden Begriffe muss von der Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden.


Zu Frage 20:

Im Jahre 2009 wurde eine Anzeige nach § 283 StGB (Verhetzung) an die Staatsanwaltschaft Graz erstattet. Derzeit wird eine Anzeige wegen des Versuches des Landzwangs (§ 275 StGB) an die Staatsanwaltschaft Graz vorbereitet.

 

Zu den Fragen 21 und 22:

Ja. An die Staatsanwaltschaft Graz wurde wegen des Verdachtes der Terrorismus-finanzierung gemäß § 278d StGB Anzeige erstattet.