10054/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.02.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0013-III/8/a/2012
Wien, am . Februar 2012
Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilmsky, Dr. Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 21. Dezember 2011 unter der Zahl 10204/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Übernahme der Führerscheinkosten" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 5 und 7 der parlamentarischen Anfrage 9150/J vom 11. Juli 2011 (9060/AB XXIV. GP) verwiesen.
Zu Frage 4:
Im BVA 2012 sind für den Österreichischen Integrationsfonds € 11 Mio. vorgesehen. Im BVA 2011 wurden dem Österreichischen Integrationsfonds € 10,4 Mio. zur Verfügung gestellt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. 3 der Satzung des Österreichischen Integrationsfonds, ist die Geschäftsführung verpflichtet innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf eines Kalender-jahres über das abgelaufene Kalenderjahr eine von einem Wirtschaftsprüfer erstellte Bilanz vorzulegen und diese nach Zustimmung durch den Aufsichtsrat dem Bundesministerium für Inneres als Fondsbehörde erster Instanz gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Öster-reichischen Integrationsfonds zu übermitteln.