10054/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

           

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0013-III/8/a/2012

 

 

                                                                                                    Wien, am          . Februar 2012

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilmsky, Dr. Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 21. Dezember 2011 unter der Zahl 10204/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Übernahme der Führerscheinkosten" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 5 und 7 der parlamentarischen Anfrage 9150/J vom 11. Juli 2011 (9060/AB XXIV. GP) verwiesen.

 

Zu Frage 4:

Im BVA 2012 sind für den Österreichischen Integrationsfonds € 11 Mio. vorgesehen. Im BVA 2011 wurden dem Österreichischen Integrationsfonds € 10,4 Mio. zur Verfügung gestellt.


Zu den Fragen 5 und 6:

Gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. 3 der Satzung des Österreichischen Integrationsfonds, ist die Geschäftsführung verpflichtet innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf eines Kalender-jahres über das abgelaufene Kalenderjahr eine von einem Wirtschaftsprüfer erstellte Bilanz vorzulegen und diese nach Zustimmung durch den Aufsichtsrat dem Bundesministerium für Inneres als Fondsbehörde erster Instanz gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Öster-reichischen Integrationsfonds zu übermitteln.