10066/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0356-Pr 1/2011


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 10208/J-NR/2011

Der Abgeordnete zum Nationalrat Heinz-Christian Strache und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „gewalttätiger Angriff auf zwölfjähriges Mädchen in Steyr“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Einleitend ersuche ich um Verständnis, dass mir eine Beantwortung diese Anfrage, die sich auf eine Strafsache bezieht, welche nach Abschluss des nicht öffentlichen Ermittlungs­verfahrens (§ 12 StPO) zu keinem Hauptverfahren geführt hat, nur so weit möglich ist, als dadurch nicht Rechte von Verfahrensbeteiligten verletzt werden könnten.

Zu 1 und 2:

Das Ermittlungsverfahren wurde gegen zwei Beschuldigte geführt. Ein Beschuldigter war zum Tatzeitpunkt strafunmündig, sodass das Ermittlungsverfahren gegen diesen Beschuldigten aus dem Grund des § 4 Abs. 1 JGG eingestellt wurde. Gegen den zweiten Beschuldigten wurde das Ermittlungsverfahren aus Beweisgründen gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt, weil diesem die Verursachung einer Verletzung des Opfers nicht nachweisbar war.


Zu 3:

Im Jahr 2011 wurde in insgesamt 63.858 Fällen das Verfahren gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt.

 

Wien,     . Februar 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl