10066/AB XXIV. GP
Eingelangt am
21.02.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0356-Pr 1/2011 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 10208/J-NR/2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Heinz-Christian Strache und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „gewalttätiger Angriff auf zwölfjähriges Mädchen in Steyr“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Einleitend ersuche ich um Verständnis, dass mir eine Beantwortung diese Anfrage, die sich auf eine Strafsache bezieht, welche nach Abschluss des nicht öffentlichen Ermittlungsverfahrens (§ 12 StPO) zu keinem Hauptverfahren geführt hat, nur so weit möglich ist, als dadurch nicht Rechte von Verfahrensbeteiligten verletzt werden könnten.
Zu 1 und 2:
Das Ermittlungsverfahren wurde gegen zwei Beschuldigte geführt. Ein Beschuldigter war zum Tatzeitpunkt strafunmündig, sodass das Ermittlungsverfahren gegen diesen Beschuldigten aus dem Grund des § 4 Abs. 1 JGG eingestellt wurde. Gegen den zweiten Beschuldigten wurde das Ermittlungsverfahren aus Beweisgründen gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt, weil diesem die Verursachung einer Verletzung des Opfers nicht nachweisbar war.
Zu 3:
Im Jahr 2011 wurde in insgesamt 63.858 Fällen das Verfahren gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt.
Wien, . Februar 2012
Dr. Beatrix Karl