10071/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.02.2012
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.ª Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1268-III/3/2011

 

 Wien, am       . Februar 2012

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 22. Dezember 2011 unter der Zahl 10217/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abfrageberechtigungen nach dem Meldegesetz“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 2:

4.381. Eine regionale Auswertung ist erst ab dem Jahr 2004 möglich.

Wien

Stmk

Sbg

Ktn

Tirol

Vbg

Bgld

Summe

1356

353

401

376

251

186

296

115

61

3395

 


Zu Frage 3:

Mit Stichtag 1. Jänner 2012 gab es 4.220 sonstige Abfrageberechtigte. Eine über die Beantwortung der Frage 2 hinausgehende regionale Auswertung ist nicht verfügbar.

 

Zu Frage 4:

Eine bescheidmäßige Abweisung eines Antrages war bislang einundzwanzigmal erforderlich. 2011 mussten sieben Anträge bescheidmäßig abgelehnt werden. Weitere unberechtigte Anträge wurden nach Darstellung der Rechtslage zurückgezogen. Gründe für die Zurück-ziehung waren zumeist, dass die Antragsteller falsche Vorstellungen von den Möglichkeiten einer solchen Abfrage hatten oder einsahen, dass sie keinen mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmenden Bedarf glaubhaft machen können.

 

Zu Frage 5:

Bisher wurde an 47 Antragsteller mit Sitz im EU-Ausland die Berechtigung eingeräumt, davon 46 Antragsteller aus Deutschland und 1 Antragsteller aus Schweden. Es handelte sich dabei um  Rechtsanwälte, Banken, Detekteien, Inkassobüros und  sonstige Dienstleistungs-unternehmen.

 

Zu Frage 6:

64. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 7:

8. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 8:

55. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 9:

61. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 10:

74. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 11:

41. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 


Zu Frage 12:

2619. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 13:

39. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 14:

49. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 15:

398. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 16:

14. Diese Vereine fallen in folgende Kategorien: gemeinnützige Hilfsorganisationen, Rettungsdienste, Kraftfahrvereinigungen sowie Dachorganisationen österreichweit tätiger Genossenschaften und Bauvereine. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 17:

Neben den oben bereits genannten sind sonstige Abfrageberechtigte insbesondere folgenden Branchen zuzurechnen: Gesetzliche berufliche Interessensvertretungen, Energie-versorgungsunternehmungen, Verkehrsbetriebe, Arbeitsvermittlung, Krankenhäuser,  Fahr-schulen und sonstige Dienstleistungsunternehmen.

 

Zu den Fragen 18 und 30:

Im Jahr 2011 wurden in Summe 2.995.961 Abfragen durch sonstige Abfrageberechtigte durchgeführt.           

 

Branchenbezeichnung

Abfragen

Auskunfteien

                 16.002

Bank

                 68.569

Detekteien

                   2.769

Fahrschulen

               154.976

Inkassobüros

               142.612

Immobilien-Vermittler-Treuhänder

                 15.612

Vermessungswesen

                   1.897

Notare

                   1.098

 


Rechtsanwälte

               359.891

Sonstige

               743.855

Vereine

                 39.674

Versicherungen

            1.445.781

Versicherungsmakler

                   1.454

Wirtschaftstreuhänder

                      422

Ziviltechniker

                   1.349

 

            2.995.961

 

 

Zu den Fragen 19 und 20:

Auf Basis der monatlichen Abrechnung wird mit statistischen Mitteln erhoben, ob es im Schnitt zu grob abweichenden Durchschnittswerten gekommen ist. Dies war 2011 bei keinem sonstigen Abfrageberechtigten der Fall. Darüber hinaus wurden wie in den Vorjahren weitere Überprüfungen vorgenommen und ist beabsichtigt, diese auch 2012 zumindest im bisherigen Umfang durchzuführen.

 

Zu Frage 21:

Von den positiv erledigten Anträgen war es 2011 nicht erforderlich, einen vom Antragsteller namhaft gemachten Verantwortlichen abzulehnen.

 

Zu Frage 22:

Anzahl

 Branche

10

Auskunfteien

76

Banken

56

Detekteien

414

Fahrschulen

54

Inkassobüros

312

Immobilien-Vermittler-Treuhänder

38

Vermessungswesen

41

Notare

2591

Rechtsanwälte

390

Sonstige

9

Vereine

58

Versicherungen

84

Versicherungsmakler

40

Wirtschaftstreuhänder

21

Ziviltechniker

 


Zu den Fragen 23 und 24:

Es wurde für den Zugang zum ZMR gemäß § 9 MeldeV eine umfassende technische Spezifikation definiert, die auch alle Sicherheitsauflagen nach dem aktuellen Standard umfasst. Wenn diese technischen Auflagen nicht erfüllt werden, wird der Zugang zum ZMR nicht aufgeschaltet. Bisher haben alle sonstigen Abfrageberechtigten diese Standards erfüllt. Es gab 2011 keinen Anlass für weitere Kontrollen gemäß § 9 MeldeV.

 

Zu den Fragen 25 bis 28:

Keine.

 

Zu Frage 29:

Im Jahr 2011 wurden in Summe 40.754.057 Abfragen durch Gemeinden und sonstige abfrageberechtigte Behörden durchgeführt.

 

Zu Frage 31:

2011:    € 7.271.108,--

2012:     Es werden Ausgaben in ähnlicher Höhe erwartet.

 

Zu Frage 32:

Mit Stichtag 31. Dezember 2011 waren in Summe 22.529 Auskunftssperren gesetzt. Eine Auskunftssperre ist zwei Jahre lang gültig; wird kein Antrag auf Verlängerung gestellt, wird die Auskunftssperre inaktiv. Da die Genehmigung in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt, kann nicht beantwortet werden, wie viele Anträge abgelehnt wurden, bzw. falls Anträge abgelehnt wurden, welche Gründe dafür maßgeblich waren. Eine Auswertung nach Bundesländern ist nicht möglich.

 

Zu Frage 33:

Soweit eine Auskunftssperre nicht von Amts wegen veranlasst wird, hat der Antragsteller
€ 14,30 an Antragsgebühren zu entrichten. Zusätzlich zur Antragsgebühr sind noch Beilagengebühren in der Höhe von € 3,90 je Bogen bis zu höchstens € 21,80 einzuheben, wenn dem Antrag solche angeschlossen sind.

 

Zu den Fragen 34 und 36:

Von sonstigen Abfrageberechtigten wurden Kostenersätze und Verwaltungsabgaben in der Höhe von € 4.059.449,-- eingehoben. Eine Auswertung getrennt nach Kostenersatz und  Verwaltungsabgaben ist nicht möglich. Es wird von einer leichten Steigerung der Einnahmen ausgegangen.


Zu Frage 35:

Von Behörden wurden Einnahmen in der Höhe von € 508.329,-- erzielt. Ein ähnlicher Betrag wird auch für 2012 erwartet.

 

Zu Frage 37:

Aus dem Titel E-Government konnten im Jahr 2011 € 369.248,-- erzielt werden. Ein ähnlicher Betrag wird auch für 2012 erwartet.

 

Zu den Fragen 38 und 39:

Es wird auf die Anfragebeantwortung AB 3941/XXII.GP verwiesen.