10072/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.02.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0046-II/10/2012
Wien, am . Februar 2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 22. Dezember 2011 unter der Zahl 10224/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Räumung des besetzten Hauses in der Lindengasse 60“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
An der Räumung des Hauses Lindengasse 60 waren insgesamt 240 Beamte, davon 48 Angehörige der WEGA, beteiligt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Im Vorfeld wurde dazu aufgerufen, im Falle einer polizeilichen Räumung diese durch diverse Solidaritätskundgebungen zu stören bzw. überhaupt zu verhindern. Darüber hinaus befand sich die Einsatzörtlichkeit in einem äußert dicht verbauten Gebiet. Vor diesem Hintergrund erschien der Einsatz eines Polizeihubschraubers als geeignetes Mittel, um den Zustrom etwaiger Solidaritätskundgebungsteilnehmer zur Einsatzörtlichkeit möglichst frühzeitig zu erkennen und damit letztendlich eine Eskalation der Lage im polizeilichen Einsatzbereich schon im Vorhinein zu verhindern.
Die Kosten für den Einsatz des Polizeihubschraubers sind mit EURO 2.500,-- bis EURO 3.000,-- zu beziffern.
Zu den Fragen 5 und 6:
Das Panzerfahrzeug diente dazu, etwaige Hindernisse beim Zugang zum Einsatzgelände überwinden zu können. Aufgrund der konkreten Situation war es jedoch nicht erforderlich, das für alle Eventualitäten mitgeführte Einsatzfahrzeug auch tatsächlich zum Einsatz zu bringen.
Die Kosten für die Gestellung des Panzerfahrzeuges vor Ort betrugen EURO 30,50.
Zu Frage 7:
Die
Gesamtkosten für die Einsatzstunden der Beamten für die Räumung
des Objektes und für den Einsatz bei der danach stattfindenden
Demonstration beliefen sich gemäß den Richtwerten des
Bundesministeriums für Finanzen für Durchschnittspersonalausgaben/
-kosten auf EURO 84.431,68.
Zu Frage 8:
Aufgrund des Aufrufes, eine polizeiliche Räumung durch diverse Solidaritätskundgebungen zu stören bzw. überhaupt zu verhindern, musste aus den Erfahrungen der Vergangenheit mit einer möglichen Eskalation der Lage gerechnet werden. Auch war anzunehmen, dass im Bereich der besetzten Liegenschaft diverse Sperren und Hindernisse durch die Besetzer errichtet werden.
Zu den Fragen 9 und 10:
Nein.
Zu Frage 11:
Es wurde kein Platzverbot ausgesprochen.
Zu Frage 12:
Nein. Es war jedoch während des polizeilichen Einsatzes eine Gefährdung unbeteiligter Personen nach Möglichkeit zu verhindern bzw. eine entsprechende Zugangskontrolle durchzuführen.