10075/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.02.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Dezember 2011 unter der Zl. 10226/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „"Unglaubliche Entwicklung" um den Buwog-Aktenskandal in Liechtenstein“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Justiz (BMJ), weshalb dortige Vorgänge nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) fallen.

Entsprechend den zwischen Österreich und Liechtenstein anwendbaren völkerrechtlichen Verträgen erfolgt der Rechtshilfeverkehr zwischen beiden Staaten auf direktem Wege zwischen den Justizbehörden ohne Einschaltung der diplomatischen Vertretungsbehörden. Die Beurteilung der von den Liechtensteinischen Behörden gewährten Akteneinsicht fällt somit nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.

Zu Frage 4:

Die Beurteilung von beruflichen Aktivitäten von Liechtensteinischen Anwälten, die gleichzeitig Politiker sind, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.


Zu den Fragen 5 bis 9:

Die Beantwortung dieser Fragen fallt nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.