10082/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.02.2012
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/0099-II/2012
Wien, am . Februar 2012
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben
am
23. Dezember 2011 unter der Zahl 10228/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „SS Kampfgemeinschaft Prinz
Eugen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 sowie 9d und 9e:
Es wurden insgesamt 106 Waffen (Langwaffen, vollautomatische Schusswaffen, halbauto-matische Schusswaffen, Maschinenpistolen, Faustfeuerwaffen, Vorderschaftrepetierflinten [sog. Pumpguns]) sowie 58.946 Schuss Munition (Spezialmunition mit Explosivgeschossen), Pfeilmunition zur Bekämpfung von Schutzausrüstung und panzerbrechende Munition sichergestellt.
Zu den Fragen 2 sowie 9b und 9c:
Es konnte umfangreiches, teilweise rechtsextremes Propagandamaterial, wie Plakate, Flug-blätter, Aufkleber, Printmedien, Bücher, diverse Uniformteile, Orden und Abzeichen aus der NS-Zeit und NS-Devotionalien (Hitler-Büste, Reichsadler, Dolch mit SS Abzeichen) sichergestellt werden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Es konnten keine Hinweise auf konkrete Anschlagziele gefunden werden.
Zu den Fragen 5, 8, 8a, 8b und 10:
Die Ermittlungen wurden gemäß § 3g Verbotsgesetz wegen des Verdachtes der national-sozialistischen Wiederbetätigung, gemäß § 246 Strafgesetzbuch wegen des Verdachtes der Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung, gemäß § 279 Strafgesetzbuch wegen des Verdachtes der Aufstellung einer bewaffneten Verbindung, gemäß § 280 Strafgesetzbuch wegen des Verdachtes des Ansammelns von Kampfmittel sowie wegen des Verdachtes des Vergehens nach dem Waffen-, Schieß- und Sprengmittelgesetz geführt. Nach Abschluss der Ermittlungen wurde gegen alle sechs Personen nach diesen Sachverhalten Anzeige an die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht für Strafsachen Wien erstattet.
Zu Frage 6:
Gegen sechs Personen.
Zu Frage 7:
Die Ermittlungen wurden von der damals zuständigen Organisationseinheit des Bundes-ministeriums für Inneres, der Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus (EBT), ge-führt.
Zu Frage 9:
Es wurden acht Hausdurchsuchungen durchgeführt.
Zu Frage 9a:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss von einer Beantwortung dieser Frage Abstand genommen werden.
Zu den Fragen 11 bis 13a:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.